Das neue Gesetz, das dem Grossen Rat anfangs 2011 vorgelegt wird, soll nicht nur dafür sorgen, dass alle Freiburger mit genügend, sondern auch mit einwandfreiem Trinkwasser versorgt werden. So muss das Wasser den Anforderungen der Lebensmittelgesetzgebung des Bundes entsprechen. Deshalb müssen die Gemeinden von Amtes wegen im Rahmen ihrer Pflichten zur Selbstkontrolle regelmässig Kontrollen durchführen und die Proben zur Analyse dem Kantonslaboratorium einsenden.
Dem Vorentwurf kann zudem entnommen werden, dass die Gemeinden zur Finanzierung der Wasserversorgung eine Anschlussgebühr, einen Erschliessungsbeitrag, eine Betriebsgebühr sowie eine jährliche Grund- und Löschwassergebühr erheben können, zumal die Infrastrukturen für das Trinkwasser laut Vorentwurf auch der Brandbekämpfung dienen müssen. az