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Über 55-Jährige erhalten Hilfe bei Stellensuche

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Freiburg Unter der Bezeichnung «55+» ergreift der Kanton Freiburg ab dem 1. Januar eine Massnahme zur Stützung der Wirtschaft, die zwei Jahre in Kraft sein wird. Mit dieser Massnahme kann der Staat Sparbeiträge des Arbeitgebers an die berufliche Vorsorge ganz oder teilweise übernehmen, wenn ein Unternehmen eine stellensuchende und seit sechs Monaten arbeitslose Person über 55 einstellt.

Gemäss einer Mitteilung der Freiburger Volkswirtschaftsdirektion kann die Höhe der Beiträge an die berufliche Vorsorge für eine Firma ein Hindernis bei der Anstellung einer Person über 55 Jahren darstellen. Die Massnahme «55+» sieht vor, dass der Staat maximal 500 Franken an die Beiträge zahlt, die ein Unternehmen monatlich an die Pensionskasse des Mitarbeiters überweist.

Teil eines Stützungsplans

Die Massnahme gilt 18 Monate für 55- bis 59-Jährige und 24 Monate für Personen ab 60 Jahren, dies bis zu einem Gehalt von 100 000 Franken. Auch darf die Firma keine Entlassungen vorgenommen haben mit der Absicht, Vorsorgebeiträge vom Staat zu erhalten. Die Massnahme endet mit dem AHV-Alter.

«55+» wird mit jährlich bis zu 500 000 Franken vom Konjunkturfonds für die Freiburger Wirtschaft finanziert. Das Projekt ist Teil eines Massnahmenplans zur Stützung der Freiburger Wirtschaft, für den insgesamt 50 Millionen Franken zur Verfügung stehen.uh

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