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Überhöhte Preise für den Winterdienst? – Unternehmen unterliegen vor dem Kantonsgericht

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Mit ihren Offerten für den Winterdienst wollten Unternehmen den Kanton womöglich über den Tisch ziehen. Das Kantonsgericht spricht von «exorbitanten Beträgen» und «offensichtlicher Übertreibung» bei der Preisgestaltung.

Geht bei den Offerten für den Winterdienst im Süden und Südwesten des Kantons alles mit rechten Dingen zu? Daran hat das Kantonsgericht seine Zweifel. In sechs Urteilen, die im Dezember gefällt wurden, befasste sich der zweite Verwaltungsgerichtshof mit der Vergabe von Aufträgen für den Winterdienst auf Kantonsstrassen für den Zeitraum 2023 bis 2033. Geklagt hatten Unternehmen, die bei der Vergabe verschiedener Streckenabschnitte leer ausgegangen waren. Das Kantonsgericht gibt in seinen Urteilen jedoch der Direktion für Raumentwicklung, Infrastruktur, Mobilität und Umwelt in allen Punkten recht.

Den Urteilen liegen im Wesentlichen zwei unterschiedliche Situationen zugrunde: In den einen Fällen hat ein Unternehmen geklagt, weil es für einige Strecken als einziger Betrieb eine Offerte abgegeben und dennoch nicht den Zuschlag bekommen hatte. Der Kanton entschied nämlich, mehrere dieser Ausschreibungen zu wiederholen, weil der offerierte Preis zu hoch gewesen war. In den anderen Fällen hat ein Unternehmen, das günstigeren Konkurrenten unterlegen war, seine Niederlagen angefochten. Die Begründung: Das Unternehmen, das den Zuschlag erhalten hatte, könne mit seiner Offerte keinen angemessenen Gewinn erzielen. Darum könne man auch nicht erwarten, dass der Winterdienst ordnungsgemäss erledigt werde.

Preissteigerung um 175 Prozent

In ihren Anfechtungen zuhanden des Kantonsgerichts rechnen die klagenden Unternehmen vor, warum die Preise in ihren Offerten realistisch und gerechtfertigt seien. Allerdings wischt das dreiköpfige Richtergremium diese Berechnungen vom Tisch.

Im Fall der erneuten Ausschreibungen wegen der einzigen, jedoch zu teuren Offerte, erinnert das Gericht das Unternehmen an seine frühere Preisgestaltung. Für den Zeitraum 2013 bis 2023 hatte der Betrieb einen Winterdienst zum Preis von 1,1 Millionen Franken offeriert. Jetzt verlangt er für dieselbe Strecke und den Zeitraum 2023 bis 2033 knapp mehr als drei Millionen Franken – das sei eine Steigerung von 175,16 Prozent. «Dieser Preisunterschied, der sehr weit über die Entwicklung der Lebenshaltungskosten hinausgeht, ist auffallend», so das Gericht. «Im Vergleich mit dem vorherigen Zeitraum und im Vergleich mit anderen Offerten zeigt sich, dass das Angebot ernsthafte Indizien für überhöhte Preise enthält.»

Nur 14 Offerten akzeptiert

Dass diese Offertenberechnung objektiv sei, wie es das Unternehmen behauptet, glauben die Richter also nicht. Denn wie könne es sein, dass andere Unternehmen in der Lage waren, tiefere Offerten abzugeben, die den Preisvorstellungen des Kantons entsprachen, geben sie zu bedenken. Eine Tabelle im Gerichtsurteil zeigt, dass der Kanton bei 14 von 31 ausgeschriebenen Streckenabschnitten die offerierten Preise akzeptiert hat. Diese lagen zwischen 680’000 Franken und fast 1,5 Millionen Franken. Für jene Abschnitte, bei denen der Kanton die Ausschreibungen wiederholen möchte, gingen Offerten mit Beträgen von rund 1,9 Millionen Franken bis 3,8 Millionen Franken ein. Für die meisten Streckenabschnitte erhielt der Kanton nur je eine Offerte.

«Es ist augenfällig, dass die Beschwerdeführerin eine maximalistische Preisgestaltung angewandt hat», urteilen die Richter. In einem Punkt der Offerte sprechen sie sogar von einer «offensichtlichen Übertreibung» und «exorbitanten Beträgen». Das Unternehmen gab an, dass drei Fahrer durchgehend von Anfang Oktober bis Ende April im Pikettdienst bezahlt werden müssen, um den Winterdienst jederzeit sicherzustellen. In dieser Planung werde das Wetter nicht berücksichtigt, so die Anmerkung des Gerichts. «Man kann nur hoffen, dass das Unternehmen, das für die Schneeräumung und das Salzstreuen zuständig ist, den Wetterbericht konsultiert, um mehr oder weniger Pikettpersonal einzuplanen.» Eine dreifache Pikett-Infrastruktur während des gesamten Zeitraums sei bei Weitem nicht notwendig.

Widersprüche in der Offerte

Genauso hart fällt das Urteil im Fall des Unternehmens aus, das beim Winterdienst einem günstigeren Konkurrenten unterlegen war. «Die Beschwerdeführerin war nicht in der Lage, auch nur ein einziges ernsthaftes Argument vorzubringen», stellt das Kantonsgericht fest. Zudem widerspreche sich das Unternehmen in seiner Offerte selbst. Es beziffere die Kosten für ein neues Winterdienstfahrzeug auf 300’000 Franken. Gleichzeitig reiche es einen Kostenvoranschlag eines Lieferanten für ein solches Fahrzeug ein: Darin seien nur 180’000 Franken angegeben. «Die Behauptungen der Beschwerdeführerin bezüglich des neuen Lastwagens sind schlicht und ergreifend Übertreibungen und beeinträchtigen ihre Glaubwürdigkeit.» Auch bei diesem Unternehmen kritisieren die Richter, dass gemäss Offerte zwei Winterdienstfahrer ständig auf Pikett sein sollen, ohne die tatsächlichen Wetterbedingungen zu berücksichtigen.

Dem Unternehmen bescheinigt das Kantonsgericht ebenso eine maximalistische Preisgestaltung. Die Richter glauben darin eine Art System zu sehen (siehe Kasten) und stellen eine Überheblichkeit fest: «Bei der Erstellung der Offerte verhielt sich die Beschwerdeführerin so, als ob sie den Zuschlag erhalten werde, unabhängig vom gebotenen Preis.»

Konkurrenz

Mögliche Absprachen bei der Preisberechnung 

In seinen Urteilen äussert das Kantonsgericht den Verdacht, dass die betroffenen Unternehmen sich untereinander abgestimmt hätten. «Dass sie die gleiche Methode gewählt haben, um ihre Übertreibungen zu rechtfertigen, deutet darauf hin, dass es eine Absprache gegeben hat», schreiben die Richter. Sie glauben zwar nicht, dass es zu gezielten Absprachen bei den ausgeschriebenen Winterdienststrecken kam, jedoch wenigstens zur Art und Weise, wie Angebote berechnet wurden, «wobei einige den Realitätssinn verloren haben». Im besten Fall, «um nicht von einem Versuch der Marktaufteilung zu sprechen», hätten die Unternehmen entweder vorweggenommen, dass sie als einzige Offerten abgeben oder dass ihr Konkurrent sich für eine ähnliche Preisberechnung entscheiden würde. Die Folge: «Die Marktpreise würden explodieren.»

Dass der Kanton bei den offerierten Preisen darum genau hinschaut und Ausschreibungen gegebenenfalls wiederholt, unterstützt das Kantonsgericht. Denn im Bereich Winterdienst gebe es nur eine eingeschränkte Konkurrenz zwischen den Unternehmen. Bei Schneefall oder Glätte müssten die Unternehmen innerhalb von 20 Minuten zum Winterdienst auf ihrer Strecke ausrücken. «Dies schränkt den Kreis der potenziellen Konkurrenten sehr stark ein.» Bei den Ausschreibungen würden so nur wenige lokale Unternehmen infrage kommen und es bestünde das Risiko von Preisabsprachen. jmw

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