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Ukrainerin erfand eine brutale Geschichte

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Autor: Marc Kipfer

Murten Vor dem Strafgericht des Seebezirks stand gestern ein 39-jähriger Schweizer kosovarischer Herkunft. Der früher in Gurwolf wohnhafte Mann war von einer heute 28-jährigen Ukrainerin mehrerer schwerer Delikte bezichtigt worden, darunter der Vergewaltigung und der Freiheitsberaubung. Sie hatte den alleinstehenden Lastwagenchauffeur kennengelernt, nachdem ihre Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz abgelaufen war. Zuvor hatte sie an mehreren Orten als Nachtclubtänzerin gearbeitet. Laut eigenen Aussagen beabsichtigte die Ukrainerin, in ihre Heimat zurückzukehren, jedoch habe ihr das Geld für ein Flugticket gefehlt.

Illegal in der Schweiz

Die Klägerin, die am Prozess nicht anwesend war, warf dem Mann vor, sie während Monaten in seiner Wohnung eingesperrt und immer wieder vergewaltigt und geschlagen zu haben. Kennengelernt habe sie ihn über einen gewissen «Jimmy», den allerdings beide nicht genauer kennen wollen.

Zwischen Herbst 2005 und Weihnachten 2006 wohnte sie beim 39-Jährigen in Gurwolf. Freiwillig, wie der Angeklagte am Dienstag vor Gericht beteuerte. Da er wusste, dass sich die Frau illegal in der Schweiz aufhielt, musste er sich gestern auch wegen Widerhandlung gegen das Ausländergesetz verantworten: Für dieses Vergehen verurteilte ihn das Gericht zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 30 Tagen.

Für den Mann war es die erste je gegen ihn ausgesprochene Strafe. Wenn das Gericht den happigen Vorwürfen der Klägerin mehr Vertrauen geschenkt hätte als den gegenteiligen Beteuerungen des Angeklagten, so hätte dieser wohl viele Jahre im Gefängnis verbringen müssen. Nach dem Grundsatz «Im Zweifel für den Angeklagten» sprach es den eingebürgerten Schweizer jedoch in allen anderen Anklagepunkten frei. Dies, obwohl Generalstaatsanwältin Anne Colliard eine unbedingte Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren beantragt hatte. Sie hatte den Ausführungen der Klägerin offensichtlich mehr Glauben geschenkt als das Gericht unter der Leitung von Vizepräsident André Waeber.

Nur angeblich eingesperrt

Unter anderem behauptete die Ukrainerin, der Mann habe sie, wenn er frühmorgens zur Arbeit wegfuhr, in der Wohnung eingesperrt; sie selber habe keinen Schlüssel gehabt. Mehrere Zeugenaussagen in den dicken Aktenordnern zum Fall belegten indes, dass die Frau auch über eine stets geöffnete Terrassentür ohne weiteres hätte fliehen können, wenn sie dafür einen Grund gehabt hätte. Mehrere Nachbarn des angeblichen Peinigers hatten zudem im Laufe der Untersuchungen bezeugt, die Frau öfters alleine beim Einkaufen oder im Treppenhaus angetroffen zu haben.

In die Klägerin verliebt

Auch gegen die Vorwürfe, er habe die Frau mehrfach vergewaltigt und ihr Verletzungen zugefügt, wehrte sich der Angeklagte erfolgreich. Die Ukrainerin, die bereits am Tag des Kennenlernens bei ihm einzog, sei mit der sexuellen Beziehung einverstanden gewesen, sagte der Mann, der die Frau nach seiner Aussage als seine Freundin betrachtete und bereits nach einem Monat laut darüber nachdachte, sie heiraten zu wollen.

Auch im Anklagepunkt des Menschenhandels wurde der Mann freigesprochen. Zu diesem Verdacht war es gekommen, weil der Mann sich mit dem mysteriösen «Jimmy» darüber unterhalten hatte, er suche eine Frau für eine sexuelle Beziehung. Nur wenige Tage später brachte dieser «Jimmy» die Klägerin zu ihm nach Gurwolf. Zudem, so hiess es in der Überweisungsverfügung, soll der Angeklagte die Ukrainerin zwecks Prostitution an Kontaktbars vermittelt haben.

«Ich bin nicht ein Mensch, der so etwas tut, sonst würde ich es hier und heute gestehen», sagte der gebürtige Kosovare, als er das Wort erhielt.

Anekdote mit einem Esel

Fast schon humoristisch mutete dagegen der letzte Anklagepunkt gegen den Mann an, der auch mit dem Gesetz gegen Pornografie in Konflikt geraten sein soll. Die Polizei hatte auf einem beschlagnahmten Mobiltelefon des Angeklagten ein Musikvideo gefunden, das einen Mann in verfänglicher Stellung mit einem Esel zeigt. «Das war ein Scherzvideo, das ein Volkslied aus dem Kosovo veräppelt», beteuerte der Mann.

Auf das angebliche Porno-Video ging das Gericht im Urteil schliesslich nicht mehr ein: Es konnte sich das Corpus Delicti nicht ansehen, weil die Polizei es schon gelöscht hatte. «Das Gericht möchte schon wissen, was es zu beurteilen hat», hielt Richter Waeber fest.

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