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Um Engpässe zu vermeiden, schlägt der Staatsrat einen Personalpool in der Pflege vor

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Die Corona-Krise zeigte Verbesserungspotenzial in der Alterspflege auf. Zukünftige Möglichkeiten sollen nun geprüft werden.
Charly Rappo/a

Die Ermittlung des Pflegebedarfs in Heimen kann auch unter dem Eindruck von Covid weiterhin nach bestehenden Instrumenten erfolgen. Der Staatsrat regt aber einen Reservepool für den Fall von Personalengpässen an. 

Der Staatsrat schlägt den Freiburger Gesundheitsnetzwerken vor, sich die Bildung von Reservepools für Pflege- und Betreuungspersonal zu überlegen. Dadurch könnte je nach Bedarf Personal in einer Einrichtung des gleichen Bezirks oder der Spitex mit Stellvertretungen Unterstützung leisten. Zu einem solchen Pool könnten Personen gehören, die Teilzeit in einer Gesundheitseinrichtung arbeiten, Personen in Ausbildung, selbstständige Krankenpflegepersonen oder kürzlich pensionierte Personen, die bereit sind, Aushilfen zu leisten. 

Dies schlägt der Staatsrat in seiner Antwort auf eine Anfrage der Grossräte Bertrand Gaillard (CVP, La Roche) und Stéphane Sudan (CVP, Broc) vor, welche über die Erfahrungen mit Corona im Bereich der Personaldotation für Heime um Auskunft ersuchten. Die beiden Grossräte wiesen darauf hin, dass aufgrund der Pandemie in Heimen deren Personalbestand häufig erhöht werden musste und es auch zahlreiche Überstunden gab. Sie stellten das System zur Berechnung der Personaldotation infrage. Sie berechne sich aufgrund des Pflegebedarfs eines Heimbewohners oder einer Heimbewohnerin beim Eintritt und gehe von langsamen Entwicklungen aus. Es stehe aber kein Instrument zur Verfügung, um bei raschen Veränderungen die Situationen neu zu evaluieren, was aber bei Covid nötig gewesen sei.

Instrument flexibel gehandhabt

In seiner Antwort verweist der Staatsrat auf das im Kanton Freiburg wie in anderen Kantonen auch angewandte Instrument RAI mit seinen zwölf Pflegestufen. Jede Veränderung des Gesundheitszustandes sei Gegenstand einer erneuten Pflegebedarfsermittlung. Unter normalen Umständen müsse ein erhöhter Pflegebedarf über 14 Tage dauern und dokumentiert werden, bevor formell eine Änderung möglich ist. 

Um auf die raschen Veränderungen in den vom Coronavirus betroffenen Pflegeheimen eingehen zu können, sei aber ein vereinfachtes RAI-Verfahren eingeführt worden, schreibt der Staatsrat. So konnten Pflegestufen und Personaldotation rascher angepasst werden. 

Erkranktes Personal war Problem

Der Staatsrat weist darauf hin, dass Probleme nicht im Zusammenhang mit diesem System auftauchten. Vielmehr sei es schwierig gewesen, ausgebildetes Personal zu finden, das sofort erkranktes Heimpersonal ersetzen konnte. Dies habe manchmal zu einer Unterdotation geführt. Der Staatsrat schreibt, als Massnahmen seien Karenzfristen für Stellvertretungen aufgehoben worden, und es habe Unterstützung durch den Zivilschutz und die Hochschule für Gesundheit gegeben. Zudem sei ein mobiles Pflegeteam für die Unterstützung von Pflegeheimen eingesetzt worden. Es habe verschiedene Formen der Zusammenarbeit gegeben. In Zukunft kann nach Ansicht des Staatsrats auch ein neuer Personalpool für Entlastung sorgen.

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