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Umkleidezeit soll auch in Pflegeheimen als Arbeitszeit gelten

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Ende des vergangenen Jahres handelte die Gewerkschaft VPOD mit dem Freiburger Spital HFR eine Vereinbarung über die Umkleidezeit des Personals aus. Nun fordert die Gewerkschaft dasselbe für das Personal der Pflegeheime.

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Ende des vergangenen Jahres handelte die Gewerkschaft VPOD mit dem Freiburger Spital HFR eine Vereinbarung über die Umkleidezeit des Personals aus. Nun fordert die Gewerkschaft dasselbe für das Personal der Pflegeheime.

Im Freiburger Spital HFR darf sich das Personal zehn Minuten pro Tag für das Umziehen als Arbeitszeit anrechnen lassen. Das hatte der Verband des Personals öffentlicher Dienste (VPOD) im Dezember 2021 mit einer Vereinbarung erreicht. Künftig werden täglich zehn Minuten zum täglichen Zeitsaldo hinzugefügt. Dies müsse nun auch für das Personal in Freiburger Pflegeheimen gelten, schreibt der VPOD in einer Mitteilung. Er fordert «im Interesse der Gleichbehandlung des vom Kanton subventionierten Gesundheitspersonals eine Vereinbarung, die mit der am HFR ausgehandelten identisch ist». In dieser Zeit der Pandemie, in der das Gesundheitspersonal mit unerhört harten Arbeitsbedingungen konfrontiert ist, sei es wichtig, über die blosse Einhaltung des Gesetzes hinaus diesen wichtigen Berufen eine starke Anerkennung zukommen zu lassen, schreibt der VPOD.

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