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Ungerechtfertigte Taxen bei Käsereikontrollen?

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Freiburg Nach dem seit 2006 gültigen Bundesgesetz über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände brauchen Betriebe, in denen Lebensmittel tierischer Herkunft hergestellt, verarbeitet oder gelagert werden, eine Betriebsbewilligung des Kantons. Diese ersetzt das frühere Zulassungsverfahren. Die Lebensmittelkontrolle ist gebührenfrei ausgenommen, wenn es zu Beanstandungen kommt.

Die beiden SVP-Grossräte Josef Binz, St. Antoni, und Charles Brönimann, Onnens, stellten nun in einer Anfrage an den Staatsrat fest, dass im vergangenen Jahr bei fast allen Milchverarbeitungbetrieben im Kanton Beanstandungen gemacht wurden. Sie vermuten, dass mit einem «schikanösen Vorgehen» Gebühren aufgebrummt werden, um so die ordentlichen Inspektionen zu finanzieren.

Aus der soeben veröffentlichten Antwort des Staatsrat geht hervor, dass von den 108 Ende 2007 bestehenden gewerblichen Käsereien 50 kontrolliert wurden. Bei den übrigen Betrieben sei eine Inspektion im laufenden Jahr vorgesehen. Die Regierung bestätigt, dass bei der ganz grossen Mehrheit Beanstandungen gemacht werden mussten. Von den früher bestehenden Zulassungen sei aber keine entzogen oder sistiert worden.

Interkantonaler Vergleich schwierig

Gemäss Regierung wurde lediglich in zwei Fällen keine Gebühr erhoben, die 2007 jeweils 252 Franken betrug (2008: 264 Fr.). In zwei Fällen sei bei zwei Betriebseinheiten lediglich eine Rechnung erstellt worden. Aus der Antwort des Staatsrates geht schliesslich hervor, dass wegen unterschiedlicher Systeme ein Gebührenvergleich unter den Kantonen nicht aussagekräftig ist. Freiburg bewege sich aber innerhalb der nationalen Normen. wb

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