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Unhygienische Zustände in einem Restaurant im Seebezirk

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Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Unhygienische Zustände, fehlende Kontrollblätter und beschädigte Bratpfannen: Die Liste der Hygienemängel, die bei einer Inspektion in einem Restaurant im Seebezirk festgestellt wurden, ist lang. 

Wer ein Restaurant besucht, möchte sicher sein können, dass die Hygienevorschriften eingehalten werden. Genau das war in einem Restaurant im Seebezirk nicht der Fall, wie eine Inspektion des Freiburger Amts für Lebensmittelsicherheit im Juli 2022 aufdeckte. Im entsprechenden Strafbefehl listet die Freiburger Staatsanwaltschaft die festgestellten Mängel auf: Weder wurden die Temperaturkontrollblätter laufend aktualisiert, noch wurden die Reinigungsblätter ausgefüllt. Und es fehlten Arbeitsanweisungen wie zum Beispiel jene für die Wareneingangskontrolle. Diese Mängel konnte das Amt bereits 2020 bei einer Inspektion im Restaurant feststellen, aber der Betreiber hatte diese seither nicht behoben. 

Verschmutzungen und undatierte Lebensmittel

Weiter fehlten Unterlagen und Nachweise über die Schulung des Personals in Bezug auf die gute Hygienepraxis. Die Inspektion stellte auch eine allgemeine Unordnung in der Küche und in der Buvette des Betriebs fest. Ausserdem wiesen Arbeitsflächen, Schubladen und Griffe, die Kaffeemaschine und weitere Geräte sowie Kühlräume teilweise Verschmutzungen auf. 

Im Kühlraum wurden Lebensmittel teilweise direkt auf dem Boden gelagert. Ausserdem wurden in der Gefrierzelle ungeschützte und undatierte Lebensmittel gelagert. 

Während der Inspektion fand das Amt für Lebensmittelsicherheit auch beschädigte Bratpfannen in der Küche vor. In der Buvette fehlte beim Wasserhahn sowohl ein Seifenspender zum Händewaschen als auch Einwegpapier zum Händetrocknen, sodass hygienisches Händewaschen nicht möglich war.

Betreiber muss Busse zahlen

Aufgrund wiederholter Verstösse gegen die Lebensmittelgesetzgebung sowie wegen Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen reichte das Amt für Lebensmittelsicherheit Strafanzeige ein. 

Die Staatsanwaltschaft hat den Restaurantbetreiber nun wegen Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen und der Übertretung gegen das Bundesgesetz über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände für schuldig befunden. Er muss eine Busse von 1000 Franken bezahlen. 

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