Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Untersuchung kritisiert

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Untersuchung kritisiert

Wirtshausbetreiber freigesprochen

Von 1996 bis 1999 haben vier Männer die «Café des Grand-Places SA» geführt. Nach dem Konkurs ist eine Untersuchung eingeleitet worden. Die Anklagen sind immer mehr geschrumpft und der letzte Rest ist nun verjährt. Sie sind frei.

Von CHRISTIAN SCHMUTZ

Die «Café des Grand-Places SA» hatte ein kurzes Leben von dreieinhalb Jahren. 880 000 Franken waren 1996 in Umbauten, Mobiliar, Einrichtungen und Warenlager gesteckt worden, um ein jüngeres Publikum ins traditionelle Wirtshaus an der Freiburger Schützenmatte zu locken. Aber von Anfang an war der Cashflow ungenügend. Die AG hatte mit Liquiditätsschwierigkeiten zu kämpfen, eine Überschuldung zeichnete sich ab. Der damalige Verwaltungsratspräsident schlug vor, vor dem Konkursrichter die Bilanz zu deponieren oder eine Neukapitalisierung mit einem neuen Verwaltungsrat anzupacken. Der Verwaltungsrat lehnte beide Vorschläge ab und der Präsident trat im November 1997 zurück.

Von der serbelnden AG bezahlten sich die übrigen Verwaltungsratsmitglieder wie vertraglich abgesichert vier Teilzahlungen zurück. Die Verschuldung stieg weiter und am 14. Juni 1999 musste der Konkurs eröffnet werden.

Aus Kläger wird Angeklagter

Der frühere Verwaltungsratspräsident reichte über seinen Anwalt André Clerc als Geschädigter eine Strafklage ein. «Der Untersuchungsrichter tat lange nichts und eröffnete stattdessen ein Strafverfahren gegen den klagenden Präsidenten», sagte Clerc. Die jahrelange Untersuchung habe nichts ergeben und nun sei von den fünf Bundesordnern einzig der Vorwurf der «unterlassenen Buchführung» geblieben.

Über die Untersuchung konnte Anwalt Clerc nur den Kopf schütteln. Das eigentliche Thema des Gerichtsfalls rückte weit in den Hintergrund. «Von allen Gastro-Betrieben des Kantons ist dies wohl eine der besten Buchhaltungen», ereiferte er sich vor Gericht. «Das ist schlichte Dummheit, die aus diesem Dossier strahlt. Es ist schade, dass der Fall verjährt ist. Ich hätte gerne dem Untersuchungsrichter gezeigt, was er alles nicht verstanden hat. Ich habe den Eindruck, dass er Sie mit einem Beschäftigungsprogramm verwechselt hat», sagte Clerc den Richtern.

«Peinlichkeiten» in der Untersuchung

Auch für Joachim Lerf, Anwalt der drei ehemaligen Verwaltungsräte, häuften sich «Peinlichkeiten der Strafverfolgungsbehörden». Der Anklagegrundsatz sei verletzt, denn die Angeklagten wüssten heute noch nicht, was ihnen vorgeworfen würde. Und über die Vorwürfe nach 1997 hätten sie gar nie Stellung nehmen können.

Gabriele Berger, Substitutin der Staatsanwaltschaft, hatte auf eine Rückweisung des Falls plädiert: «Es ist unbefriedigend, dieses lange Verfahren zurückzuschicken, aber ein rechtmässiger Prozess ist so unmöglich. Man weiss aufgrund der Überweisungsverfügung schlicht nicht, was der ehemalige Verwaltungsratspräsident angestellt haben soll.»

Das Wirtschaftsstrafgericht unter André Waeber gab den Anwälten Recht. Es sprach alle Angeklagten frei, da nach sieben Jahren die absolute Verjährung eingetreten sei. In der Überweisungsverfügung sei tatsächlich zu wenig Brauchbares, sagte Waeber. Er bemerkte aber, dass es einfach sei, nicht anwesende Behörden zu kritisieren. Man müsse umgekehrt auch sehen, dass seit der neuen Prozessordnung die Anwälte sehr rekursfreudig geworden seien und selbst oft Schuld an den Verzögerungen trügen.

Meistgelesen

Mehr zum Thema