Untertitel: Berclaz soll ausgeliefert werden
Für seine Delikte könne René-Louis Berclaz laut seinen Informationen auch nach serbisch-montenegrinischen Gesetzen verfolgt werden. Dies sagte der Leiter des Freiburger Strafvollzugs, Joseph Jutzet, am Freitag auf Anfrage.
Wegen Rassendiskriminierung und Verleumdung war Berclaz im Juni 2003 vom Freiburger Kantonsgericht in zweiter Instanz zu zehn Monaten Haft verurteilt worden. Daraufhin verschwand er von seinem Wohnort in Châtel-St-Denis. Im Mai 2004 rief er aus Serbien-Montenegro in einem Brief «zum antitotalitären Widerstand» auf.