Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Urteil nach Arbeitsunfall

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Vor dem Polizeigericht des Sensebezirks ist ein Mann wegen fahrlässiger Tötung zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden. Er war in einem Produktionsbetrieb für die Sicherheit zuständig, als einer der Angestellten tödlich verunfallte. Ihm wurde nun vorgeworfen, dass die Sicherheitsmassnahmen angesichts des Gefahrenpotenzials an dieser Maschine ungenügend waren. Obwohl die eigentliche Unfallursache ein technischer Defekt war, hätte der Mann nach Meinung des Gerichts dafür sorgen sollen, dass die Angestellten besser über den Umgang mit der Anlage instruiert worden wären. Das Urteil lautete auf 30 Tage Gefängnis bedingt, mit zwei Jahren Probezeit – dem Antrag der Staatsanwaltschaft folgend. Der Verteidiger des Angeklagten hatte einen Freispruch beantragt.

Meistgelesen

Mehr zum Thema