Vor dem Polizeigericht des Sensebezirks ist ein Mann wegen fahrlässiger Tötung zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden. Er war in einem Produktionsbetrieb für die Sicherheit zuständig, als einer der Angestellten tödlich verunfallte. Ihm wurde nun vorgeworfen, dass die Sicherheitsmassnahmen angesichts des Gefahrenpotenzials an dieser Maschine ungenügend waren. Obwohl die eigentliche Unfallursache ein technischer Defekt war, hätte der Mann nach Meinung des Gerichts dafür sorgen sollen, dass die Angestellten besser über den Umgang mit der Anlage instruiert worden wären. Das Urteil lautete auf 30 Tage Gefängnis bedingt, mit zwei Jahren Probezeit – dem Antrag der Staatsanwaltschaft folgend. Der Verteidiger des Angeklagten hatte einen Freispruch beantragt.
- 18.05.2024
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- 18.05.2024