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Verbände wollen Änderungen am Sozialhilfegesetz

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Die Rückerstattungspflicht der Sozialhilfe stösst in der Vernehmlassung zum neuen Gesetz auf Kritik.
Keystone/a

Gleich in mehrfacher Hinsicht zeigen sich zwei Verbände unzufrieden mit dem vorgesehenen neuen kantonalen Sozialhilfegesetz. Sie fordern im Wesentlichen Änderungen in drei Punkten.

Bis am Montag dauerte die Vernehmlassung für ein neues kantonales Sozialhilfegesetz, das die Abläufe vereinfachen und die Rollen klären soll. Im Mittelpunkt steht eine Regionalisierung der Sozialdienste auf Bezirksebene.

Nun haben zwei Verbände in einem gemeinsamen Communiqué den Gesetzesentwurf kritisch beurteilt und dies in ihrer Vernehmlassungsantwort auch begründet. Avenir Social, der Berufsverband Soziale Arbeit Schweiz, sowie die Föderation der Staatsangestellten Fede Freiburg schreiben, dass das Ziel einer Verbesserung des aktuellen Gesetzes mit dem vorgelegten Entwurf verfehlt werde. Sie weisen vor allem auf drei Punkte hin.

Mehrere Änderungen am Gesetz

Das vorgeschlagene Gesetz enthalte massive Sanktionierungsmassnahmen wie Kürzungen des bereits tief angesetzten Grundbedarfs, wenn sich Betroffenen nicht ausreichend bemühten oder kooperativ zeigten, um von der Sozialhilfe wieder wegzukommen. Es sei nicht nachgewiesen, dass sich Anreizsysteme positiv auf die berufliche Biografie der Betroffenen auswirkten, heisst es in der Mitteilung.

Nicht einverstanden sind die Verbände auch mit der vorgesehenen Observation von Sozialhilfebezügern. Dies stelle einen enormen Eingriff in die Privatsphäre dar und müsse gestrichen werden. Schliesslich fordern Avenir Social und die Fede, dass die allgemeine Rückerstattungspflicht von Sozialhilfeleistungen abgeschafft wird. Dieser Passus habe eine abschreckende Wirkung und verhindere, dass Personen in Notlagen rechtzeitig Hilfe suchen. 

Das Streichen der Rückzahlpflicht war bereits Gegenstand einer Motion im Grossen Rat. Diese hat jedoch im Kantonsparlament keine Mehrheit gefunden.

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