freiburgBei einem von Selecta, Murten, zusammen mit Coca-Cola im Rahmen der Fussball-Europameisterschaften durchgeführten Wettbewerb gab es Eintrittsbillette zu gewinnen. In den Hinweisen zum Wettbewerb wurde gesagt, dass sich der Win-Code auf den Etiketten der Getränkeflaschen befindet. Es bestehe kein Kaufzwang, denn ein Win-Code könne auch über eine Telefonnummer erhalten werden.
Mitte April hatte eine Dienststelle des Kantons Waadt diesen Wettbewerb bei der eidgenössischen Kommission für Lotterien und Wetten angezeigt, welche die Anzeige bei der Freiburger Staatsanwaltschaft einreichte. Die Urheberin der Anzeige machte geltend, dass es sich beim Wettbewerb gemäss Gesetz um eine Lotterie handle, da der Teilnehmer entweder beim Kauf des Getränks oder bei der Benützung des Telefons mit einer erhöhten Taxe einen Einsatz zahlen müsse. Zudem hänge der Gewinn rein vom Zufall ab oder von Umständen, die der Teilnehmer nicht kenne.
Gesetzliche Gratwanderung
Der Freiburger Untersuchungsrichter kam nun in seinen Nachforschungen zum Schluss, dass sich dieser Wettbewerb innerhalb dessen bewegte, was gemäss Rechtsprechung des Bundesgerichts zulässig ist. Er hat deshalb das Verfahren eingestellt, wie kürzlich mitgeteilt wurde. Da Selecta aber die Anzeige verursacht habe, wurden der Firma die Verfahrenskosten auferlegt. wb