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Verfassungswidrige Freiburger Mindeststeuer: Staatsrat handelt

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Die Mindeststeuer von 50 Franken wird im Gesetz über die direkten Kantonssteuern aufgehoben.

Weil ein Abschnitt des Gesetzes über die direkten Kantonssteuern verfassungswidrig ist, handelt der Freiburger Staatsrat. Er teilt mit, dass er die Minimalsteuer von 50 Franken jetzt aus dem Gesetz streicht: «Die Bestimmung von Artikel 37, Absatz 5 des Gesetzes über die direkten Kantonssteuern wird aufgehoben.»

Die Mindeststeuer musste bisher von allen Freiburgerinnen und Freiburgern mit einem bescheidenen Einkommen bezahlt werden. Dagegen war ein Steuerpflichtiger vor Gericht gezogen. Im Januar gab ihm das Kantonsgericht recht (die FN berichteten). Der Steuergerichtshof kritisierte die Mindeststeuer, weil diese dem Grundsatz der allgemeinen Steuer widerspreche. Sie führe für Personen mit bescheidenem Einkommen einen spezifischen Tarif ein, der jegliche Berücksichtigung von Sozialabzügen ausschliesst. «Sie verstösst auch gegen den Grundsatz der steuerlichen Leistungsfähigkeit», so das Gericht. Denn obwohl das Einkommen der Betroffenen verschieden hoch sei, habe für alle derselbe Steuerbetrag gegolten.

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