Die Einführung der Begegnungszone bedeutet für Autofahrer vor allem neue Regeln, die es zu beachten gilt. Die wichtigste: Zwischen dem Galterntor und der Mittleren Brücke haben Fussgänger sowie Velo-, Trottinette- oder Skate-Fahrer Priorität. Letztere sind angehalten, den Autoverkehr und die Passanten nicht unnötig zu behindern.
«Wohingegen in einer 30-Zone die Fussgänger keinen Vortritt haben, sondern weiterhin die Autofahrer», erklärt ein anwesender Polizist. Für beide Bereiche gelte aber die Rechts-vor-links-Regelung, da die Vorfahrt nicht mehr durch Strassenmarkierungen geregelt sei. Das Tempolimit ist nunmehr auf 20 Stundenkilometer herabgesetzt. Informationsschilder und Polizisten vor Ort sollen helfen, den Anwohnern und Besuchern des Auquartiers die neuen Regeln zu erklären. cf