Freiburg Der Untersuchungsrichter des Kantons Freiburg hat eine 33-jährige Frau wegen schwerer Verletzung der Strassenverkehrsregeln verurteilt. Die Frau fuhr auf einer Hauptstrasse und wollte links abbiegen. Dabei hat sie ein entgegenkommendes Auto übersehen. Der Fahrer dieses Autos konnte bremsen, trotzdem kam es zur Kollision.
Die Frau behauptete, beim entgegenkommenden Auto sei der rechte Blinker eingeschaltet gewesen und sie habe deshalb gedacht, der Fahrer werde rechts abbiegen. Technische Untersuchungen ergaben jedoch, dass die Blinklichter erst durch den Schock des Bremsens eingeschaltet wurden. Die Frau hat die Blinklichter durchaus gesehen, dies aber nachdem sie abgebogen war.
Bedingte Haftstrafe
Sie wurde zu einer bedingten Strafe von 20 Stunden gemeinnütziger Arbeit und einer Geldbusse von 300 Franken verurteilt. mr