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Verschwindet der Gang zur Urne ganz?

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Autor: Arthur zurkinden

Der Grosse Rat wird sich demnächst mit der Revision des Gesetzes über die Ausübung der politischen Rechte und des Gesetzes über die Gemeinden befassen müssen. Dabei werden eine Anzahl überwiesene Motionen gesetzlich verankert.

Aber auch die neue Kantonsverfassung und eine neue Praxis liefern Gründe für eine Gesetzesanpassung. So wird z. B. die briefliche Abstimmung seit ihrer Einführung immer beliebter. Im Jahre 1998 nahmen 33,81 Prozent der Stimmenden diese neue Gelegenheit wahr; im Jahre 2007 waren es schon 80,56 Prozent. So soll es neu allen Gemeinden erlaubt sein, bereits am Morgen des Abstimmungs- oder Wahlsonntags mit der Auszählung der Stimmen zu beginnen. Grundsätzlich ist die vorzeitige Auszählung heute untersagt. Mehrere Gemeinden und Oberämter haben aber regelmässig um eine Erlaubnis für eine vorzeitige Auszählung gebeten.

Optische Lesegeräte

Gesetzlich festgelegt wird dabei auch, dass die Gemeinden bei Abstimmungen – nicht bei Wahlen – für die Auszählung der Stimmzettel optische Lesegeräte einsetzen können. Sie müssen aber bei der Staatskanzlei eine Bewilligung einholen.

300 Unterschriften sind notwendig, damit eine Volksmotion gültig eingereicht werden kann. Bisher konnte ein Unterschriftenbogen von Personen unterzeichnet werden, die nicht in derselben Gemeinde stimmberechtigt sind. Dies machte jedoch das Überprüfungsverfahren für die Gemeinden sehr schwerfällig. Der Grosse Rat überwies deshalb eine Motion, welche Unterschriftenbögen pro Gemeinde verlangt. Auch bei kantonalen Initiativen und Referenden sind nur Bögen mit Unterschriften von Stimmberechtigten derselben Gemeinde gültig.

Schaffung eines Registers der politischen Parteien

Neu ist die Schaffung eines Registers der politischen Parteien für die kantonalen Wahlen, wie der Botschaft des Staatsrates an den Grossen Rat weiter entnommen werden kann. Registrierte Parteien des Kantons werden von der Pflicht befreit, bei Wahlen in den Ständerat, den Grossen Rat, den Staatsrat und in das Amt des Oberamtmannes Unterschriften von Stimmberechtigten zu sammeln, welche die Wahlliste unterstützen. Eine politische Partei kann sich bei der Staatskanzlei registrieren lassen, wenn sie die Rechtsform eines Vereins aufweist, der vornehmlich politische Ziele verfolgt, und wenn sie mit mindestens drei Mitgliedern im Grossen Rat vertreten ist. In diesem Fall reicht es, wenn die Partei die Unterschriften aller Kandidatinnen und Kandidaten sowie der bevollmächtigten Ansprechperson für die Behörden und deren Stellvertreter einreicht.

Finanzreferendum gegen Studienkredite

Um einen Verfassungsauftrag zu erfüllen, wird neu auch ein fakultatives Finanzreferendum gegen Studienkredite von regionaler oder kantonaler Bedeutung ein-geführt. Als solche Kredite gelten Studienkredite, deren Betrag 0,5 Promille der Gesamtausgaben der letzten vom Grossen Rat genehmigten Staatsrechnung übersteigt. Dies wäre gegenwärtig bei einem Betrag von rund 1,3 Millionen Franken der Fall.

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