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Vetterliwirtschaft in Greng

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Ein Meinungsbeitrag zum Artikel «Ortsplanung: Greng macht Rückzieher», FN vom 19. August. 

In den FN war zu lesen, dass gemäss einer Umfrage rund 40 Prozent der befragten Parlamentarierinnen und Parlamentarier bei ihrer Arbeit schon Interessenkonflikte gesehen haben. Auch in der Gemeinde Greng kommt es bei der Revision der Ortsplanung zu Interessenkonflikten. Die Zone von allgemeinem Interesse (ZAI), im Besitz der Gemeinde, sollte zur Wohnzone umgezont werden. Da der Gemeinderat jedoch wusste, dass aufgrund der Lärmemissionen diese Parzelle nicht für Wohnzwecke bebaut werden kann, kam er auf die Idee, die Ausnützungsziffer dieser Parzelle auf die Nachbarsparzelle des Syndics zu übertragen.

Nach dem Eingang mehrerer Einsprachen fand im Dezember 2022 (FN vom 3.12.2022) ein Infoanlass zur Ortsplanungsrevision statt. Aber anstatt einer sachlichen Information redete sich die zuständige Gemeinderätin ihren Frust von der Seele: In der Gemeinde werden falsche Geschichten herumerzählt, das Verhalten der Bürger sei primitiv, aber zum jetzigen Zeitpunkt könne sie nicht mehr sagen, da es sich um ein laufendes Verfahren handle.

An der Gemeindeversammlung vom 13. Dezember 2022 wurden die Einsprechenden aufgefordert, die Kosten, die der Gemeinde durch die Einsprachen entstanden sind, zu übernehmen. Ist das unser neues Verständnis von Demokratie? Tatsache ist, dass den Bürgerinnen und Bürgern von Greng nur die Möglichkeit der Einsprache offen steht, wenn sie sich zur Revision der Ortsplanung äussern wollen.

Das Gesetz würde eine öffentliche Mitwirkung vorsehen, aber in Greng scheint man zu Diskussionen mit der Bevölkerung nicht bereit zu sein. Momentan liegt die dritte Auflage der Ortsplanungsrevision auf, und siehe da, die Gemeinde macht einen Rückzieher und die ZAI bleibt bestehen. Der Parkplatz soll neu öffentlich zugänglich werden. Doch auch bei dieser Neuerung konnte die Bevölkerung nie mitwirken. Die Bürger werden wieder vor vollendete Tatsachen gestellt und können sich nur mittels Einsprachen gegen das Vorgehen des Gemeinderats wehren.

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