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Viel Sympathie, aber keine formelle Unterstützung für pflegende Angehörige

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Freiburg war anderen Kantonen voraus und hatte einen gesetzlichen finanziellen Beitrag für pflegende Angehörige eingeführt. Nun soll dieser erhöht werden. Aber wie?

Bis zu 25 Franken am Tag erhalten Menschen, die ihre Angehörigen pflegen. Kein riesiger Lohn zwar, aber dennoch eine Anerkennung für die geleistete Arbeit zugunsten der Gemeinschaft. Seit den 1990er-Jahren hat der Kanton Freiburg diese Entschädigungen für pflegende Angehörige nicht geändert. In einer Motion haben die Grossräte Bertrand Gaillard (Mitte, La Roche) und Stéphane Sudan (Mitte, Broc) nun eine Erhöhung des Beitrags gefordert – konkret sollen Pflegende bis zu drei Mal mehr für ihr Engagement erhalten, so die Vorstellung. Damit sollen die gestiegenen Lebenshaltungskosten auch für die helfenden Personen berücksichtigt werden. Andererseits sehen die Motionäre diese Erhöhung als angemessene Anerkennung. Sie wiesen darauf hin, dass nicht nur die Bevölkerung altere, sondern auch die Betreuungseinrichtungen an ihre Grenzen stossen würden, wenn dies nicht sogar schon der Fall sei.

Wert ist kaum zu beziffern

Das sei tatsächlich so, schreibt nun der Staatsrat in seiner Antwort. Die Dienste der betreuenden Angehörigen für die Gesellschaft seien unverzichtbar und ihr Wert kaum zu beziffern. Deshalb sei auch ihr Beitrag zentral: «Ohne ihr Engagement wäre es sehr oft nicht möglich, pflegebedürftige Menschen zu Hause zu behalten», so der Staatsrat. Es gehöre zu den Leitlinien des Kantons, älteren Menschen die Möglichkeit zu geben, möglichst lange zu Hause zu bleiben, und das nicht nur aus ethischen, sondern auch aus finanziellen Gründen, kostet doch jeder verfrühte Umzug in eine Pflegeeinrichtung laut einem Bericht zu Seniorenwohnungen den Kanton rund 100’000 Franken im Jahr. 

Nun sei jedoch die Entschädigung dieser Angehörigen heute weitgehend Sache der Gemeinden. Und sie werde es nach der aktuell laufenden Neuaufteilung der Aufgaben zwischen Kanton und Gemeinden erst recht sein. Deshalb sei es diesen und ihren Verbänden überlassen, ob sie bereit sind, diese Pauschalentschädigungen zu erhöhen. Allerdings möchte der Staatsrat über die Oberamtmännerkonferenz eine Aufwertung anregen. Es liefen Gespräche über die Anpassung des Betrags und die Bedingungen für die Gewährung, schreibt der Staatsrat.

Höherer Steuerabzug denkbar

Ein weiteres Anliegen der Motionäre, einen höheren Steuerabzug, möchte der Staatsrat erst dann angehen, wann auch die Höhe der zukünftigen Entschädigungen klar ist. Zuvor sei eine Veränderung des Sozialabzugs für betreuende Angehörige noch verfrüht. Eine gänzliche Steuerbefreiung sei – da Bundessache – ohnehin nicht in der Hand des Staatsrats. Allerdings möchte er auch hier neue Wege beschreiten und denkt über eine Standesinitiative nach. Diese würde das eidgenössische Steuerharmonisierungsgesetz anpassen.

Stattdessen will der Staatsrat zusätzliche konkrete Unterstützungsmassnahmen diskutieren. Schon jetzt leiste der Kanton vielerorts Schützenhilfe. So finanziere er den Verein Pflegende Angehörige Freiburg mit, welcher Betroffenen den Zugang zu Informationen und einem Unterstützungsnetz erleichtert. In diesem Rahmen führt der Verein auch eine Telefon-Hotline, die Pflegenden ein offenes Ohr bietet, ihnen Informationen erteilt und sie bei Bedarf an die entsprechenden Stellen weiterleitet. Ausserdem seien Massnahmen im Rahmen des Aktionsplans Senior plus vorgesehen. Und parallel dazu laufe auf Bundesebene auch eine Gesetzesänderung mit dem Ziel, die Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Pflege zu ermöglichen – zum Beispiel mit einem bezahlten Urlaub für Betreuende.

Grundsätzlich geht der Staatsrat mit dem Anliegen der Motionäre durchaus einig, ist aber der Meinung, dass er nicht die richtige Instanz für die Umsetzung der Forderungen ist. Er beantragt dem Grossen Rat deshalb, die geforderte Anpassung der Pauschalentschädigung abzulehnen.

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