Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Vierte Auflage zu Dorfkern Kerzers soll endlich Planungssicherheit schaffen

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Die Gemeinde Kerzers legt den Ortsbildschutzperimeter zum vierten Mal öffentlich auf. Die Planung des historischen Dorfkerns steht damit kurz vor dem Abschluss. Eine Beschwerde von Hauseigentümern hat der Kanton abgewiesen.

Das Ortsbild im historischen Dorfkern von Kerzers ist von nationaler Bedeutung und deshalb geschützt. Die Gemeinde steht vor der Herausforderung, eine zeitgemässe Erneuerung und Verdichtung des Dorfkerns zu ermöglichen und gleichzeitig das Ortsbild zu bewahren. Aktuell sind im Dorfkern von Kerzers jedoch ganze Gebäude oder Gebäudeteile leer und drohen zu verfallen. In der Vergangenheit führten öffentliche Auflagen des Ortsbildschutzperimeters zu Einsprachen und einer Beschwerde an den Kanton seitens Eigentümer. Nun liegt das Dossier ein viertes Mal öffentlich auf. Die Auflage dauert vom 8. September bis zum 9. Oktober. 

Sicherheit für die Planung

Im Rahmen der Gesamtrevision der Ortsplanung fand die Gemeinde keinen Konsens mit dem kantonalen Amt für Kulturgüter für den Umgang mit dem Ortsbildschutzperimeter im Dorfkern. Deshalb hat Kerzers den Dorfkern mit seinen Bau- und Gestaltungsmöglichkeiten von der Gesamtplanung ausgelagert und ein Konzept erarbeitet. Kerzers war eine jener Gemeinden, die ihre Ortsplanung noch vor dem neuen Raumplanungsgesetz auf Bundesebene 2013 einreichte. Mit der Auslagerung des Ortsbildschutzperimeters konnten die anderen Dossiers bereits einen Abschluss finden. Die aktuelle Auflage soll die Gesamtrevision nun definitiv abschliessen und auch für den Dorfkern Planungssicherheit schaffen. Denn in den letzten zehn Jahren konnten im Dorfkern kaum grosse Umbauten stattfinden oder gar Neubauten Einzug halten, weil der Artikel 10 zum Ortsbildschutzperimeter des Bau- und Planungsreglements noch nicht unter Dach und Fach war. «Das ist nun die definitive Form des Artikels», sagt der Gemeindeschreiber von Kerzers, Erich Hirt, auf Anfrage. 

Nun können wir endlich planen und arbeiten. Wir wissen endlich, woran wir sind.

Erich Hirt
Gemeindeschreiber Kerzers
Ursprünglich wollte Kerzers den Ortsbildschutzperimeter verkleinern, um flexiblere Umbauten wie auch Neubauten zu ermöglichen. 
Bild zvg

Beschwerde ist vom Tisch

Die Kritik der Einsprecher, dass Sanierungen und Umnutzungen aufwendig sind, ist mit der neuen Planung jedoch nicht beiseitegeschafft. Gemäss dem Erläuterungsbericht der Gemeinde zur Auflage bedeuten die neuen Regelungen eine Verschärfung gegenüber dem früheren Reglement. Die neuen Bestimmungen schränken die individuelle Bau- und Gestaltungsfreiheit im Interesse der Schutzziele ein.

Ursprünglich wollte Kerzers seinen Ortsbildschutzperimeter verkleinern, ist damit aber nicht durchgekommen beim Kanton. Erst nach grossen Diskussionen entschied sich die Gemeinde, den Forderungen der Ämter nachzukommen. Im Januar dieses Jahres hatte die Direktion für Raumentwicklung, Infrastruktur, Mobilität und Umwelt (RIMU) den Ortsbildschutzperimeter teilweise genehmigt und Anpassungen gefordert. Diese sind nun Gegenstand der aktuellen Auflage und drehen sich um Bestimmungen betreffend hervorstehenden Beschattungs- oder Storenelementen, Quergiebeln sowie Sonneneinstrahlung, Belichtung und Belüftung in Wohnräumen. Gleichzeitig mit der teilweisen Genehmigung hatte die RIMU die Beschwerde der Eigentümer abgewiesen, wie Sonja Gerber von der RIMU den FN auf Anfrage bestätigte.

Unter der Käseglocke

2019 war es die Gruppe namens «Team für vernünftigere Bauvorschriften im Ortsbildschutz­perimeter Kerzers», die sich an den ihrer Ansicht nach zu restriktiven Regeln störte. Der Dorfkern dürfe nicht unter eine Käseglocke gestellt werden, schrieb die Gruppe damals. In Kerzers seien nicht nur die Ortsbildschutzziele zu berücksichtigen, sondern auch die Verdichtung und die Siedlungserneuerung. Auch beklagte die Gruppe eine «Einflussnahme und Indoktrinierung durch das Amt für Kulturgüter». Das Amt «befiehlt, wo es langgeht», der Kerzerser Gemeinderat sei ämterhörig und die Liegenschaftseigentümer hätten zu gehorchen, so der Vorwurf. Dagegen wehrte sich der Gemeinderat in der Folge mit einer Stellungnahme und verwies dabei auf Fakten. Die Beschwerde der Gruppe ist nun also vom Tisch. Ob es auf die Anpassungen der aktuellen Auflage Einsprachen geben wird, bleibt offen.

Nicht mehr landwirtschaftlich genutzte Gebäude können nur erhalten werden, wenn eine Umnutzung gelingt, hält die Gemeinde Kerzers in ihrem Erläuterungsbericht zur Auflage fest.
Foto Aldo Ellena

Einsprachen

Vier Auflagen in sechs Jahren

Die Gemeinde Kerzers legte ihren Ortsbildschutzperimeter zwischen 2017 und 2019 drei Mal öffentlich auf. Insgesamt gingen gegen die Auflagen im Rahmen der Ortsplanungsrevision 18  Einsprachen ein. Nach Verhandlungen blieben ein Dutzend Einsprachen hängig. Mitte Juli 2019 wies die Gemeinde diese zwölf Einsprachen ab. Die Einsprechenden taten sich daraufhin zusammen und reichten bei der Direktion für Raumentwicklung, Infrastruktur, Mobilität und Umwelt (RIMU) gegen die Abweisung der Einsprachen Beschwerde ein. Diese Beschwerde hat die RIMU 2023 abgewiesen. Nun folgt die vierte öffentliche Auflage. emu

Kommentar (0)

Schreiben Sie einen Kommentar. Stornieren.

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht. Die Pflichtfelder sind mit * markiert.

Meistgelesen

Mehr zum Thema