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Vor dem Bundesgericht abgeblitzt

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Vor dem Bundesgericht abgeblitzt

Kanton muss die Kinder von Pierre Rime nicht entschädigen

3,5 Millionen Franken Entschädigung forderten SVP-Nationalrat Jean-François Rime und seine Schwester vom Staat nach dem Tod ihres Vaters Pierre Rime. Das Bundesgericht hat nun diese Forderung zum zweiten Mal abgelehnt.

Der ehemalige FDP-Nationalrat und Industrielle Pierre Rime hatte sich im April 1994 das Leben genommen, nachdem gegen ihn ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung eingeleitet worden war. Sein Sohn Jean-François Rime und seine Tochter Michèle Sottas-Rime verklagten den Staat in der Folge wegen angeblich rechtswidrigem Vorgehen auf die Zahlung von 3,5 Millionen Franken. Sie warfen dem Staat u. a. vor, illegal Telefongespräche abgehört zu haben, wie Pierre Perritaz, Anwalt des Staates, in Erinnerung ruft.

13 Millionen am Fiskus
vorbeigeschleust

Die Prüfung des Steuerdossiers von Pierre Rime hatte im Januar 1994 begonnen, kurze Zeit nachdem er sein Mandat als Verwaltungsratspräsident der Freiburger Kantonalbank niedergelegt hatte. Die Untersuchung wurde damals im Rahmen der so genannten «Haifisch»-Affäre (Schwarzgelder) gemacht. Dabei kam zum Vorschein, dass Pierre Rime 13 Millionen Franken am Fiskus (Bund, Kanton und Gemeinde) vorbeigeschleust hatte. Der Staat schickte in der Folge der Familie eine Rechnung für Steuernachzahlung von 3,5 Millionen Franken.

Nach Worten von Jean-Marie Cottier, Anwalt der Familie Rime, wurde aber bei der Strafuntersuchung sowohl die kantonale Strafprozessordnung als auch die Bundesverfassung und die europäische Menschenrechtskonvention verletzt. Deshalb forderte die Familie die Vernichtung der Beweisstücke und in der Folge die Annulierung der Forderung des Staates von drei Millionen Franken und der Spesen von 500 000 Franken. Das Bundesgricht lehnte diese Forderung jedoch im Jahre 2000 ab.

Parallel dazu haben die Erben von Pierre Rime ein Zivilverfahren gegen den Staat Freiburg eingeleitet. Ihrer Ansicht nach kann der Staat auch bezüglich des illegalen Vorgehens bei der Untersuchung (telefonische Abhörung) in Verantwortung gezogen werden, zumal das Vorgehen ihren Vater in den Tod getrieben habe. Deshalb wollten sie die 3,5 Millionen zurück, die sie dem Staat an Nachsteuern abliefern mussten.

Das Bundesgericht hat nun auch diese Forderung abgewiesen. Zudem hat es die beiden Kläger zur Zahlung der Gerichtskosten von 15 000 Franken und der Umtriebe des Staates zu 20 000 Franken verurteilt.

Umweg über Strassburg

Wenn nun der Zivilprozess noch länger gedauert hat, so deshalb, weil die Familie Rime die Zusammensetzung des II. Hofs (öffentliches Recht) des Bundesgerichts am Europäischen Gerichtshof von Strassburg angefochten hatte, vergeblich.

Auch wenn die schriftliche Begrünung des Urteils noch aussteht, zeigt sich Jean-François Rime in einer ersten Stellungnahme wenig überrascht vom Ausgang. Er bedauert jedoch, dass sich das Bundesgericht nicht zu dem Missständen der Freiburger Justiz äussert, wovon er weiterhin überzeugt bleibt. sda/FN/Lib

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