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Vormundschaftswesen

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Vormundschaftswesen

Staatsrat ist gegen Änderung

Das Vormundschaftswesen ist im Kanton Freiburg Sache des Friedensgerichts. Das soll nach Ansicht des Staatsrates auch künftig so bleiben. Er will den Gemeinden nicht eine neue Verpflichtung aufbürden.

Eine Änderung des Vormundschaftswesens verlangt die SP-Grossrätin Antoinette Romanens mittels einer Motion. Sie wies in der Begründung ihres Vorstosses darauf hin, dass bezüglich Amtsvormünder im Kanton Freiburg grosse Unterschiede herrschen. In den städtischen Zentren und jedoch auch im Sensebezirk hätten die Gemeinden vollständig professionalisierte Dienststellen geschaffen. In zahlreichen ländlichen Regionen hingegen würden die Vormünder sehr häufig äusserst komplexe Mandate ausüben, ohne eine richtige Grundausbildung genossen zu haben. Sie möchte deshalb, dass jede Gemeinde individuell oder zusammen mit anderen Gemeinden einen Amtsvormundschaftsdienst organisiert.

In seiner Antwort auf die Motion hält der Staatsrat fest, dass das Vormundschaftswesen Sache des Friedensgerichts sei. Alle Fälle der Bevormundung seien durch die Eltern sowie durch die Beamten und Behörden, insbesondere durch die Gemeinderä-te, dem Friedensgericht namhaft zu machen. Die Gemeinderäte haben laut Gesetz Stellung zu nehmen zu der Vormundschaft und zu den Personen, die zu deren Übernahme als geeignet erscheinen.

Nicht begeistert

«Heute bestehen somit für die Gemeinden keine anderen Verpflichtungen, als die Fälle von Bevormundung zu melden und die Personen zu bezeichnen, die das Amt eines Vormunds übernehmen könnten», schreibt der Staatsrat weiter und stellt fest, dass die Motion darauf hinausläuft, den Gemeinden eine neue Verpflichtung, verbunden mit einem beträchtlichen zusätzlichen finanziellen und administrativen Aufwand, aufzuerlegen.

Laut Staatsrat wäre diese neue Aufgabe der Gemeinden verständlich, wenn vorgesehen wäre, diesen gleichzeitig die Funktion einer
Vormundschaftsbehörde zu übertragen, sodass sie für diese Aufgabe die volle Verantwortung tragen müss-ten. «Die Motionärin möchte den Gemeinden die Schaffung eines Berufsvormundsdienstes vorschreiben, ohne ihnen die entsprechenden Entscheid- und Geschäftsbefugnisse einzuräumen. Mit andern Worten müssten die Gemeinden qualifiziertes Personal anstellen, das dann seine Aufgaben ausschliesslich unter der Verantwortung einer vom Kanton abhängigen Behörde verrichten müsste», wehrt sich die Freiburger Regierung gegen diesen Vorstoss. «Eine solche Verpflichtung liefe den Grundsätzen der Aufgabenteilung zwischen Staat und Gemeinden zuwider und würde auch einen Ein-griff in die Gemeindeautonomie bedeuten», gibt der Staatsrat zu bedenken.

Private Vormünder leisten
ausgezeichnete Arbeit

Er räumt ein, dass die Komplexität gewisser Mandate den Beizug von professionellen Leuten erforderlich macht. Er erkennt aber, dass der Rückgriff auf private Vormünder in zahlreichen Fällen den betroffenen Personen eine bessere Betreuung gewährleistet. Diese würden oftmals mehr Wert auf persönliche Beziehungen legen. Die systematische Professionalisierung dieser Funktion wäre seiner Ansicht nach ein schwerer Fehler.

Der Grosse Rat wird diese Motion am Mittwoch behandeln. az

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