Staatsrat
Vorsorge bei Hitzewellen
Um Gesundheitsschäden in Folge einer allfälligen Hitzewelle vorzubeugen, trifft der Kanton Freiburg wie im letzten Jahr Massnahmen zur Information der Bevölkerung.Das Kantonsarztamt erinnert daran, dass bei grosser Hitze gesundheitliche Komplikationen auftreten können. Dies gilt namentlich für anfällige Personen wie zum Beispiel Betagte, Kleinkinder, schwangere Frauen, chronisch Kranke, im Freien arbeitende Personen und Sportler.Über Präventionsmassnahmen informieren die Websites des Kantonsarztamtes www.fr.ch/smc und die des Bundes www.hitzewelle.ch. Im Kanton Freiburg sind diese Massnahmen namentlich den Gemeinden und den Institutionen des Gesundheitswesens für kranke oder ältere Personen mitgeteilt worden.Personen ohne Internet-Anschluss können unentgeltlich eine schriftliche Information beim Kantonsarztamt anfordern (026 426 82 30).Steht eine Hitzewelle bevor, erfolgt die Warnung durch Meteo Schweiz an das Kantonsarztamt. Die Institutionen des Gesundheitswesens werden speziell durch das Kantonsarztamt gewarnt. FN/Comm.
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