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Weiter wollen sie wissen, wie hoch der Anteil der Patienten je Bezirk ist, die ausserhalb des Kantons gepflegt werden, und welche Kosten für den Kanton anfallen.
«Warum wird die kantonale Spitalplanung nicht überall gleich streng umgesetzt und warum wurden die spezifischen Bedürfnisse des Seebezirks erkannt, nicht aber jene des Vivisbach- und des Glanebezirks?»
Wissen wollen die beiden Fragestellerinnen zudem, ob eine Zusammenarbeit mit Berner Spitälern nicht riskant sei, da der Kanton Bern seine eigene Spitalplanung noch nicht umgesetzt habe.
Wenn der Oberamtmann
demonstriert
Grossrätin Solange Berset (SP, Belfaux) will in ihrer Anfrage wissen, wie der Staatsrat die Teilnahme des Seebezirkler Oberamtmanns Daniel Lehmann an der Spitze der Spitalkundgebung vom 24. Januar bewertet.
«Ich verstehe die Befürchtungen und die Ängste der Bevölkerung angesichts der anstehenden Veränderungen», schreibt Berset. Jedoch sei es nötig, dass der Staatsrat die Spitalplanung weiterverfolge, so wie er es bereits in den anderen Bezirken gemacht hat.
Was jedoch die Rolle des Oberamtmanns angehe, so stehe im Artikel 7 des Gesetzes über die Oberamtmänner, dass «der Oberamtmann direkt dem Staatsrat und seinen Weisungen unterstellt ist. Wie beurteilt der Staatsrat den Umstand, dass ein Vertreter von ihm öffentlich gegen einen Entscheid des Staatsrates demonstriert?»
Hätte er wegen seiner Funktion nicht eine gewisse Zurückhaltung üben müssen?», fragt Berset abschliessend.