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Warum ein Pfarrer und ein Dirigent über ein Konzert in der Kirche Wünnewil diskutieren

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Der Dirigent Mathias Boschung will zum dritten Mal «Hollywood in Concert» in der Kirche Wünnewil aufführen. Pfarrmoderator Hubert Vonlanthen hat allerdings seine Einwände. Eine Diskussion über sakrale und weltliche Werte.

Die Kirche ist ein Haus Gottes. Wer unter diesem Dach eine Feier oder eine Veranstaltung durchführen will, muss sich an gewisse Regeln halten. Jede einzelne ist einem zentralen Gebot untergeordnet: Der sakrale Charakter der Kirche darf nie verletzt werden. Ein Projekt des Vereins Fribourg Film Orchestra & Chorus (FFOC) sorgt nun für Diskussionen: Der Dirigent und Organisator Mathias Boschung will 2023 eine Neuauflage von «Hollywood in Concert» – diesmal unter dem Namen «Cinema in Concert» – in der Kirche Wünnewil durchführen, ein Konzert, wie es bereits 2019 und 2021 stattgefunden hat. Es geht dabei um Filmmusik aus bekannten Kinofilmen, die ein Symphonie-Orchester, teils mit Chorbegleitung, in der Kirche aufführt. Begleitet wird dies durch Bilder und Filmausschnitte auf der Grossleinwand.

Bei der ersten Anfrage des Vereins lehnte der Pfarrmoderator Hubert Vonlanthen die erneute Durchführung des Konzerts ab. «Angesichts der realen Notlage der Menschheit braucht es andere ‹reale Hoffnungsperspektiven›», schrieb er dem FFOC und bezog sich dabei auf die Hollywood-Helden, etwa aus den Marvel-Comic-Verfilmungen, die unter anderem im Programm vorgesehen sind. Nach einem weiteren persönlichen Gespräch hat der Pfarrmoderator dann doch grünes Licht für den Anlass gegeben, doch stellte er die Bedingung, dass der Organisator einige Abstriche in seinem Repertoire in Kauf nimmt. So sollen zum Beispiel auf der Grossleinwand keine Gewaltszenen gezeigt werden.

Mathias Boschung ist der Dirigent von Fribourg Film Orchestra & Chorus und der Organisator von «Cinema in Concert».
Corinne Aeberhard/a

Kein vergleichbarer Ort

Das «Cinema in Concert» ist ein Konzertprojekt, das Filmmusik mit Filmausschnitten und Lichteffekten verbindet. Solche und ähnliche Konzerte finden überall auf der Welt statt. Es handelt sich also um ein weltliches Konzert mit Unterhaltungscharakter. Pfarrmoderator Hubert Vonlanthen sagt auf Anfrage der FN: 

Der Anlass müsste eigentlich in Konzerthallen und nicht in Kirchen stattfinden.

Denn nur in bestimmten Ausnahmefällen sei ein weltliches Konzert in Kirchen erlaubt, wie es das sogenannte Vademecum, also das Reglement für Konzerte in Kirchen des Bistums Lausanne, Genf und Freiburg vorsieht. Darin steht unter anderem, dass ein weltliches Konzert nur erlaubt ist, wenn kein Ort in der Nähe zur Verfügung steht, an dem die Veranstaltung stattfinden kann. Laut Pfarrmoderator Vonlanthen ist diese Bedingung hier nicht gegeben; es gebe Konzertsäle in der Region. 

Der Dirigent Mathias Boschung ist da anderer Meinung:

Die Konzertsäle in der Region sind wegen der benötigten Raumverhältnisse für 140 Musiker und Sänger plus Grossleinwand und der einzigartigen Atmosphäre weit weniger geeignet als die hohe Kirche Wünnewil.

Zudem sei die Miete eines Konzertsaals teuer – die Kirche durfte der ortsansässige Verein kostenlos nutzen. «Wir verfolgen mit unseren Konzerten keine kommerziellen Zwecke. Den Erlös brauchen wir, um die Technik und die Profimusiker zu bezahlen», erläutert Boschung.

2019 stand das Auto – ein DeLorean – von «Zurück in die Zukunft» vor der Kirche.
Corinne Aeberhard/a

Sichtung vor Aufführung

Ein Ortswechsel wäre deshalb mit verschiedenen Schwierigkeiten verbunden. Sollte der Pfarrmoderator Vonlanthen seine Erlaubnis für die Durchführung des Konzerts erteilen, müsste sich der Verein an eine klare Bedingung halten: keine Szenen aus Filmen, die verschiedene Formen von Gewalt, Brutalität und Zerstörung darstellen. «Was immer auch visuell in einer Kirche präsentiert wird, darf den Betrachter in seinen religiösen Gefühlen nicht verletzen», führt der Pfarrmoderator aus. Die Ausschnitte müssten positiv sein und Hoffnung vermitteln.

Diese Ansicht habe er bereits bei den ersten beiden Aufführungen vertreten. Jedoch habe es bei den ersten beiden Ausgaben «Kommunikationspannen» gegeben, weshalb beispielsweise die Filmszenen nicht vorgelegt wurden – beide Seiten geben verschiedene Gründe dafür an. Bei dieser Ausgabe will Pfarrer Vonlanthen nun auf die Sichtung der Filmszenen beharren, um seine Verantwortung wahrzunehmen. Die bischöfliche Delegierte, Marianne Pohl-Henzen, erläutert gegenüber den FN: Der Pfarrer und Pfarrmoderator habe nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, die inhaltliche Ausrichtung eines Anlasses in der Kirche genau zu überprüfen, bevor er die Erlaubnis zur Kirchennutzung gebe.

Beim Konzept «Hollywood/Cinema in Concert» spielt ein Orchester die Filmmusik live zu den jeweiligen Filmszenen.
Corinne Aeberhard/a

Anders ausgelegt

Der Pfarrmoderator und der Dirigent haben sich deshalb geeinigt, dass die geplanten Filmszenen zur Prüfung vorgelegt werden. Der Pfarrmoderator Vonlanthen habe ihm gegenüber betont, dass er keinesfalls das hohe künstlerische Niveau der Konzerte infrage stelle, sagt Mathias Boschung: 

Uns ist auch völlig bewusst, dass wir kein Recht darauf haben, in der Kirche aufzutreten.

Eine Kirche sei in erster Linie ein Haus Gottes. «Aus diesem Grund habe ich beim letzten Konzert peinlich genau darauf geachtet, dass keine Szenen gezeigt werden, welche die religiösen Gefühle der Menschen verletzen könnten.» Allerdings habe der Pfarrmoderator bereits Mühe mit Szenen, die etwas mehr Action oder Science-Fiction-Elemente enthalten. «Seine Auslegung des Vademecums ist hier etwas restriktiver.» Es sei deshalb seine Hoffnung, dass für alle Beteiligten eine annehmbare Lösung gefunden werde.

2019 trat die Solistin Nikolina Pinko bei «Hollywood in Concert» auf.
Corinne Aeberhard/a

Pfarreirat hinter Pfarrer

Der Pfarreirat sei über die Diskussionen zwischen dem Pfarrmoderator Hubert Vonlanthen und dem Dirigenten Mathias Boschung im Bild, so der Pfarreiratspräsident von Wünnewil, Carsten Beier, gegenüber den FN. Auch vonseiten des Pfarreirats sei es das Ziel, dass der sakrale Zweck der Kirche eingehalten werde. «Für Veranstaltungen, die diesem Anspruch widersprechen, stehen in unserer Region auch andere, ähnlich grosse Räumlichkeiten zur Verfügung.» Grundsätzlich sei die Pfarrei bestrebt, das Dorfleben und die lokalen Vereine und Interessen zu unterstützen. «Wichtig dabei ist, dass die Aktivitäten den Grundwerten des christlichen Glaubens entsprechen», so Beier.

Gerade heute, in Zeiten von Kriegen, Massakern an wehrlosen Menschen und Kindern, aber auch der Bewusstseinsbildung in Bezug auf häusliche Gewalt, beispielsweise Femiziden, sei das Hinterfragen von gezeigten Inhalten in Kirchen noch wichtiger, ergänzt die bischöfliche Delegierte, Marianne Pohl-Henzen. «Es ist sicherlich einer Kirche und einer Pfarrei unwürdig, nicht nur die Musik aus solchen Filmen, die genau das Gegenteil verherrlichen, in ihren Räumen gutzuheissen, sondern sogar noch die entsprechenden Filmpassagen zeigen zu lassen. Die christliche und auch die humane Botschaft sind auf jeden Fall gewaltfrei.»

Die Positionen sind unterschiedlich, so ist heute noch nicht klar, ob «Hollywood in Concert» in der Kirche von Wünnewil 2023 stattfinden wird oder nicht. Das wird sich bei den nächsten Besprechungen zwischen Pfarrmoderator Vonlanthen und Dirigent Boschung klären.

Die Grösse und Höhe der Kirche Wünnewil sei für das Konzertprojekt essenziell, sagt der Dirigent Mathias Boschung.
Corinne Aeberhard/a

Nutzung der Kirche

Der Pfarrer hat fast das letzte Wort

Wie die bischöfliche Delegierte, Marianne Pohl-Henzen, auf Anfrage der FN erklärt, entscheidet im Kanton Freiburg der Pfarreirat über die Nutzung von Immobilien der Pfarrei, abgesehen von den Innenräumen der Kirchen und Kapellen. Dort ist der Pfarrer oder Pfarrmoderator zuständig. Somit könnten Pfarreiräte zum Beispiel einen Pfarreisaal auch für andere als kirchliche Nutzungen freigeben. «Letztendlich entscheidet aber der Pfarrer oder Pfarrmoderator über alle Nutzungen innerhalb des Kirchenraums, also des sakralen Raums», so Pohl-Henzen. 

Fundiert begründen

Sollte sich der Pfarrer gegen eine Nutzung entscheiden, muss er seine Entscheidung mit einer «fundierten Begründung» darlegen, sagt die bischöfliche Delegierte weiter. Dabei unterliegt sein Entscheid dem sogenannten Vademecum (Reglement) für Konzerte in Kirchen, erlassen vom Bistum von Lausanne, Genf und Freiburg. In Konfliktfällen sehe das Reglement der Schweizerischen Bischofskonferenz als Berufungsinstanz das Ordinariat vor. «In diesem Sinn hat der Pfarrer nicht das letzte Wort», betont Pohl-Henzen. Im Allgemeinen würden in einer katholischen Kirche neben den liturgischen Feiern fast nur geistliche Konzerte aufgeführt, vielleicht auch mal ein biblisches oder geistliches Theaterstück, was eher selten vorkomme. Andere Aufführungen gebe es kaum, und es gebe auch keine Anfragen hierzu. In bestimmten, sehr seltenen Ausnahmefällen erlaube das diözesane Reglement ein weltliches Konzert, wenn in der Nähe kein anderer Raum zur Verfügung stehe, die Aufführung dem sakralen Charakter des Ortes nicht widerspreche und so auch religiöse Gefühle nicht verletzt würden. «Es geht in einer Kirche immer um eine Botschaft der Hoffnung und des Friedens.» jp

Kommentar (1)

  • 26.09.2023-Kurt Bandi

    Wichtige und notwendige Diskussion. Aber der Pfarrmoderator hat offensichtlich noch nichts von dem gehört, was in seiner Kirche aktuell so alles los ist! Er lebt in seiner eigenen Welt! Aber auch er wird sich – eventuell – noch ändern!?

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