Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Warum in der Untersuchungshaft mehr Suizide geschehen

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Im Zentralgefängnis in Freiburg ist es in den vergangenen Monaten zu einem Suizid, einem Suizidversuch sowie einem selbst gelegten Brand in einer Zelle gekommen. Der Stafvollzugsexperte Benjamin Brägger ordnet die Vorfälle für die FN ein.

Benjamin Brägger, Sekretär des Strafvollzugskonkordats Nordwest- und Innerschweiz gibt im Gespräch einen Einblick über die Zustände in den Schweizer Gefängnissen und erklärt, was ein Aufenthalt hinter Gittern mit einem Menschen machen kann.

Benjamin Brägger über die Vorfälle im Zentralgefängnis in Freiburg. 
zvg/a

Ein Suizid, ein Suizidversuch und ein selbst gelegtes Feuer in einer Zelle. Wie schätzen Sie diese Vorfälle, die sich innert kürzester Zeit ereignet haben, für ein Gefängnis wie jenes in Freiburg ein?

Das Zentralgefängnis in Freiburg ist vorwiegend ein Untersuchungshaftgefängnis. Und es soll ja auch schon bald ersetzt werden, weil die bauliche Gestaltung nicht mehr genügend ist und den heutigen Sicherheits-, Aufenthalts- und Betreuungsformen nicht mehr gerecht wird. Eine veraltete Infrastruktur in Kombination mit dem strengen Untersuchungshaftregime kann dazu beitragen, dass es zu vermehrten Vorfällen – wie den erwähnten – kommen kann.

Also sind drei Vorfälle innerhalb von wenigen Wochen nicht verwunderlich?

So weit würde ich nicht gehen. Es kann sein, dass mehrere Jahre bis Jahrzehnte nichts passiert und dann plötzlich zwei, drei Mal hintereinander etwas vorfällt.

Im Zentralgefängnis in Freiburg gab es in den vergangenen zehn Jahren fünf und im Standort Bellechasse in den vergangenen dreissig Jahren drei Suizidtote. Wieso handelt der Mensch im Gefängnis so?

Wichtig scheint mir, dass man weiss, dass der Mensch ein freiheitsliebendes Wesen ist. Und wenn man einem Menschen die Freiheit entzieht, ist das eine aussergewöhnliche Situation. Deshalb ist jede Inhaftierung eine Ausnahme- und eine Stresssituation. Wenn man in einem Strafverfahren – in dem die Schuld noch nicht geklärt ist – verhaftet wird, dann wird man mitgenommen und kommt für eine unbekannte Zeitspanne nicht mehr nach Hause. Deswegen kann es vorkommen, dass im Gefängnis die Aussichtslosigkeit einer Situation gross ist. Das kann dann zum Teil ein Auslöser für Kurzschlusshandlungen sein.

Der Freiheitsentzug ist also eine der gravierendsten Massnahmen, die der Staat gegenüber einem Bürger beschliessen kann?

Das ist richtig so. Der Staat hat deshalb eine Fürsorgepflicht gegenüber den Gefangenen. Er muss alles in seiner Macht Stehende tun, um die Gesundheit der Inhaftierten zu bewahren. Das passiert einerseits mit der Ausbildung des Aufsichtspersonals, bei der das Thema Suizid und Suizidprävention sehr wichtig ist. Dann spielt auch die Architektur des Gefängnisses eine Rolle, wie dieses personell aufgestellt ist und wie viele Freiräume man einem Inhaftierten innerhalb eines Gefängnisses einräumt.

Wie ist die Situation in der Untersuchungshaft?

In der Untersuchungshaft sind diese Freiräume quasi inexistent. Am Anfang der Untersuchungshaft ist ein striktes Regime der Regelfall. Der Inhaftierte ist in einer Einzelzelle ohne Kontakt zur Aussenwelt und kann pro Tag nur eine Stunde spazieren gehen. Das strenge Regime ist für jemanden, der Suizidgedanken hat, sehr belastend und kann Suizidabsichten verstärken.

Geschehen die meisten Suizide also in Untersuchungshaft?

Ja, das ist so. Dort gibt es den sogenannten «Inhaftierungsschock», der einen Suizid auslösen kann, wenn die inhaftierte Person nicht weiss, wie sie mit dem plötzlichen Freiheitsverlust umgehen soll, und keine Hilfe kommt. In Vollzugsanstalten, in denen die Bedingungen lockerer sind, kommen weniger Suizide vor. Dort kann es in seltenen Fällen zu «Bilanzsuiziden» kommen. Diese kommen bei verurteilten Straftätern vor, die schwerste Delikte begangen haben und im Verlauf des Vollzugs erst realisieren, was sie gemacht haben. Insbesondere wenn man seinen Lebenspartner umgebracht hat und gemeinsame Kinder hatte, kann das sehr belastend sein. Das kann dazu führen, dass eine Person kurz vor der Entlassung mit dieser Schuld nicht mehr in Freiheit leben will.

Der Inhaftierungsschock, strenge Bedingungen und ein veraltetes Gebäude sind also Gründe, die in einem Gefängnis wie dem in Freiburg zu Suiziden führen können?

Das sind Elemente, die eine Suizidabsicht begünstigen. Das wird auch kritisiert von der Nationalen Kommission zur Verhütung von Folter. Die strikte Isolierung zu Beginn sollte möglichst kurz gehalten werden, und die Inhaftierten sollten möglichst schnell – auch aufgrund der Unschuldsvermutung – in eine Vollzugsstufe gebracht werden, bei der sie während des Tages im Gefängnis gemeinschaftliche Aktivitäten unternehmen können.

Wieso ist das noch nicht der Fall?

Da sind wir in einem Spannungsfeld. In der Untersuchungshaft ist die Staatsanwaltschaft Verfahrensleiterin, und die sagt, wie man mit dem Insassen umgeht. Die Justizvollzugsbehörde will seit längerem den Untersuchungshäftlingen mehr Freiräume geben. Aber da gibt es eine starke Opposition der Staatsanwaltschaft.

Wieso das?

Die Staatsanwaltschaft setzt die Isolation ein, um der Verdunkelungsgefahr entgegenzuwirken. So kann auch ein Druck auf die Inhaftierten aufgebaut werden, der dazu beitragen kann, dass sie ein Geständnis abgeben.

Was genau ist Verdunkelungsgefahr?

Damit jemand in Untersuchungshaft genommen werden kann, muss er dringend tatverdächtig sein, und es muss ein spezifischer Haftgrund vorliegen: erstens die Fluchtgefahr, zweitens die Wiederholungsgefahr und drittens die Verdunkelungsgefahr. Bei Letzterer isoliert man die Beschuldigten, damit sie sich kein Alibi schaffen können und es keine Absprachen mit Personen ausserhalb des Gefängnisses gibt. Es gilt die Regel: Je stärker die Isolation, desto schädlicher ist sie für den Menschen. Kurzzeitig kann dies zu psychischen Problemen führen. Eine langfristige Isolation führt bei allen Menschen zu schweren psychischen Schäden.

Aber wenn die negativen Folgen einer strengen und langen Isolation bekannt sind, wieso wird das nicht geändert?

Die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren hat vor rund drei Jahren den Auftrag erteilt, gemeinsame Mindeststandards für den Untersuchungshaftvollzug in den Kantonen auszuarbeiten. Die Standards sollen aufzeigen, ab wann die starke Isolation beendet werden und eine sogenannte zweite – weniger restriktive – Haftphase beginnen kann. Während dieser sollen die Inhaftierten arbeiten und mehr Freizeit haben. Die fachlichen Arbeiten dazu sind abgeschlossen. Jetzt müssen sie in die Vernehmlassung und dann politisch diskutiert werden.

Welche Präventionsmassnahmen werden aktuell getroffen, um Suizide zu verhindern?

Neben der Ausbildung ist es sehr wichtig, dass die Aufsichtsbeamten einen regelmässigen und nahen Kontakt zu den Insassen haben. Sie werden spezifisch geschult, um Veränderungen im Verhalten der Inhaftierten früh genug erkennen und dann melden zu können. So ist sichergestellt, dass – wenn nötig – schnell reagiert werden kann. Gibt es Anzeichen für eine erhöhte Suizidalität, muss der Gesundheitsdienst des Gefängnisses sehr schnell eingreifen. Es werden Psychologen oder je nachdem Psychiater hinzugezogen. Wenn notwendig, werden die Betroffenen in Kliniken überwiesen oder erhalten spezielle Betreuung. Medikamente können auch eingesetzt werden. Das wird immer von Fall zu Fall entschieden. Es ist jedoch nicht möglich, ein Gefängnis zu betreiben, das alle Selbstmorde verhindern kann. Und je mehr man alles verhindern will, desto unmenschlicher wird es – was einen gegenteiligen Effekt haben würde. Das Gefängnis ist das Abbild davon, wie eine Gesellschaft mit den schwächsten Gliedern umgeht. Und in vielen Ländern sind die Haftbedingungen sehr prekär.

Können Sie da ein Beispiel nennen?

Ich würde lieber nicht öffentlich über die schlechten Beispiele anderer Staaten sprechen. Aber bei den skandinavischen Ländern könnte die Schweiz etwas lernen.

Was haben sie, was wir auch übernehmen könnten?

Das Gefängnis ist in diesen Ländern Teil der Gesellschaft. Jede Gemeinde, die auf ihrem Territorium ein Gefängnis hat, ist dafür mitverantwortlich. Die Schule in der Gemeinde ist beispielsweise dafür verantwortlich, dass sie Lehrer für Bildungszwecke ins Gefängnis schickt. Das Personal des Spitals in dieser Gemeinde ist für die Gesundheitsversorgung im Gefängnis verantwortlich. Inhaftierte sind Bürger des Landes und der Staat, die Gemeinde und die Gesellschaft haben die Aufgabe, sich um alle Einwohner – inklusive der Gefängnisinsassen – zu kümmern. So werden ihre Wiedereingliederungschancen verbessert.

Der Kanton Freiburg führt zu Suizidversuchen keine Statistik. Auf Anfrage schreibt der Kanton, dass «viele Gefangene, die einen Selbstmordversuch unternehmen, ihr Leben nicht wirklich beenden wollen, sondern protestieren» und dass «in vielen Fällen ein Selbstmordversuch nur eine von vielen Ausdrucksformen der Unzufriedenheit ist». Ist das ein generelles Phänomen?

Bei den «Bilanzsuiziden» ist es klar. In diesen Fällen wollen die Insassen abschliessen. Im Fall von Suiziden aufgrund des Inhaftierungsschocks ist es unwahrscheinlich, dass die Betroffenen wirklich sterben wollen. Hier geht es mehr um Appelle, um bessere Haftbedingungen zu erzwingen zu versuchen. Ein Gefängnis bleibt aber ein Gefängnis, und obwohl der Vollzug auf eine Rückfallminderung und Wiedereingliederung ausgerichtet ist, gibt es immer einen Anteil, der strafend ist. Es gibt Menschen, die sich nicht einordnen und unterordnen können und einfach gegen alles protestieren müssen. Bei anderen wiederum stellen Suizidversuche Hilfeschreie dar. Diese Insassen haben häufig starke psychische Probleme.

Wie viele Insassen sind davon betroffen?

Ungefähr die Hälfte aller Inhaftierten hat psychische Probleme. Der Anteil von Inhaftierten, die bereits vor der Haft psychische Belastungen hatten, ist überdurchschnittlich gross verglichen mit der Normalbevölkerung. Und diese Probleme sind häufig ursächlich im Zusammenhang mit ihrem Delikt.

Gibt es Unterschiede zwischen Frauen und Männern?

Frauen reagieren eher mit psychischen Erkrankungen wie Depressionen. Sie richten die Wut, die Aggression und die Hilflosigkeit gegen sich selbst. Rund 95 Prozent der Inhaftierten sind Männer. Und die richten ihre Wut und Hilflosigkeit nach der Inhaftierung vielfach nach aussen. Der Mann wird aggressiv, gewalttätig und richtet Verwüstungen in der Zelle an – wie zum Beispiel das Feuer, das der Insasse in Freiburg gelegt hat. Das ist kein direkter Suizidversuch, sondern ein Protest.

Erreichen die Insassen dadurch wirklich bessere Haftbedingungen?

Das Bundesgericht sagt, dass Suizidäusserungen und -versuche von den Behörden nicht als Element gewürdigt werden dürfen, um den Insassen aus der Haft zu entlassen oder ihm bessere Haftbedingungen zu geben. Das wäre eine Kapitulation des Rechtsstaats.

Wenn jemand also einen Suizidversuch unternimmt, aus Protest wegen der Bedingungen, dann wird er nicht plötzlich anders behandelt?

Nein, so läuft das nicht. Der Staat darf sich nicht erpressen lassen. Aber er muss seine Fürsorgepflicht erfüllen und dem Insassen helfen.

Kann ein Aufenthalt hinter Gittern auch aus einem vorher psychisch stabilen Menschen einen suizidgefährdeten Menschen machen?

Ja, der Inhaftierungsschock kann sehr stark sein. Da muss ein Mensch vorher nicht bereits psychische Probleme gehabt haben. Das war beispielsweise der Fall beim Kadermitarbeiter der Rega, der Michael Schumachers Krankenakte den Medien zugespielt hat. Das war vor mehreren Jahren. Als das rausgekommen ist, wurde er verhaftet und direkt in Untersuchungshaft gebracht. Er genoss grosses Ansehen und war sehr erfolgreich. Bei seiner Verhaftung ist die Fassade von Glück gebrochen, und er hat sich in der Haft das Leben genommen. Aber das sind nur wenige Fälle, und meistens wird das vorher bemerkt, und das Schlimmste kann verhindert werden.

Wenn es zu einem Suizid oder Suizidversuch kommt. Wie sollte die Gefängnisleitung reagieren?

Da braucht man klare Prozessabläufe. Der Aufsichtsbeamte, der das feststellt, ist geschult, wie er reagieren muss. Vitalfunktionen überprüfen und wenn nötig reanimieren. Die Ambulanz rufen und die Polizei informieren. Dann kommt die Staatsanwaltschaft.

Ist die Staatsanwaltschaft bei allen Vorfällen in den Gefängnissen involviert?

Die Staatsanwaltschaft ist immer involviert. Wenn in einem Gefängnis jemand stirbt, dann ist das immer ein ausserordentlicher Todesfall. Der Staat will abklären, wer die Verantwortung für den Tod trägt.

Aus welchen Gründen könnte der Staat schuld sein am Tod eines Insassen?

Zum Beispiel wenn dem Insassen nicht mehr zu trinken gegeben wird. In der Schweiz unmöglich, aber es geht darum, den Staat vom Verdacht zu befreien, dass er etwas falsch gemacht hat. Für die Mitarbeiter ist das sehr belastend, weil sie da im Fokus der Untersuchung stehen.

Gibt es in der Schweiz einen Fall, bei dem der Staat Schuld gehabt hat?

Es hat vor einigen Monaten in Basel-Stadt ein Verfahren gegeben, bei dem die Alarmierung relativ lang dauerte und die Aufsichtsbeamten, erst fast eine Viertelstunde nachdem sie die erhängte Person in der Zelle gefunden hatten, mit den Reanimationsmassnahmen anfingen. Das hat dazu geführt, dass die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben hat. Das Gericht hat die Beamten mangels Beweisen freigesprochen, weil die Rechtsmedizin nicht ohne Zweifel beweisen konnte, dass die Person hätte gerettet werden können, wenn unmittelbar mit der Reanimation begonnen worden wäre. Ich bin froh, dass es solche Verfahren gibt, denn daraus können die Gefängnisverwaltungen lernen.

Und um zur Frage zurückzukommen. Wie sollte die Gefängnisleitung reagieren?

Genau. Alles muss korrekt dokumentiert werden, und dann muss auch die Familie durch die Polizei informiert werden. Dann sollte der Vorfall so bald wie möglich dem Personal und den Insassen kommuniziert werden. Transparenz ist das Schlüsselwort. Es ist wichtig, ein psychosoziales Konzept zu haben, um auch das Personal in diesen Situationen zu unterstützen und ihm zu helfen. Was sich auch bewährt, ist, mit dem Seelsorger eine offene Trauerfeier innerhalb der Anstalt zu machen. Es zeigt Respekt gegenüber dem Leben, und man gedenkt der verstorbenen Person.

Zur Person

Interesse an Gefängnisstrukturen

Benjamin Brägger ist 54 Jahre alt und im Kanton Thurgau aufgewachsen. In Freiburg hat er Recht studiert und im Jahr 1996 seinen Doktortitel erhalten. Schon früh hat er sich für Gefängnisse und ihre Funktion interessiert und während des Studiums seine ersten beruflichen Erfahrungen in einer Jugendstrafanstalt gesammelt. Während über 20 Jahren hatte er verschiedene Leitungsfunktionen im Justizvollzug inne – sowohl in der Deutsch- als auch in der Westschweiz. Er arbeitet heute in einem Teilzeitmandat als Konkordatssekretär des Strafvollzugskonkordats der Nordwest- und Innerschweizer Kantone. Er ist verheiratet, hat eine Tochter und wohnt in Düdingen. km

Kanton Freiburg 

Keine Kommunikation nach aussen

Das Nachrichtenportal Frapp berichtete über die Vorfälle erstmals im September. Didier Page, Generalsekretär der Sicherheits- und Justizdirektion des Kantons Freiburg, bestätigt auf Anfrage die Geschehnisse, die sich im Zentralgefängnis in Freiburg ereignet haben. Der Kanton Freiburg kommuniziert Suizide und Suizidversuche aus den Gefängnissen nicht öffentlich. Die Kantone Waadt und Bern tun dies jeweils. Page teilt mit, dass dies aus Rücksicht auf die Angehörigen der Opfer nicht getan wird. Ausserdem soll damit ein Nachahmungseffekt verhindert werden. In seiner Antwort führt er weiter aus, dass beim Tod jedes Insassen die Staatsanwaltschaft eine Untersuchung einleitet und sie schliesslich für die Kommunikation zuständig ist. Murielle Decurtins, Gerichtsschreiberin bei der Freiburger Staatsanwaltschaft, sagt auf Anfrage, dass sie keinen bestimmten Grund für die Nicht-Kommunikation solcher Fälle haben. Sie würden generell nur wenige Communiqués – und nur bei abgeschlossenen Untersuchungen – pro Jahr verschicken bei der Masse an Untersuchungen, die sie führen. km

Kommentar (0)

Schreiben Sie einen Kommentar. Stornieren.

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht. Die Pflichtfelder sind mit * markiert.

Meistgelesen

Mehr zum Thema