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Warum Roland Mesot unzufrieden ist mit einer staatsrätlichen Antwort zu Landesverweisen

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Die Staatsanwaltschaft kann in Strafbefehlen auf einen Landesverweis verzichten; hingegen kann nur eine Richterin oder ein Richter einen Landesverweis aussprechen.
Aldo Ellena/a

SVP-Grossrat Roland Mesot wollte wissen, wie oft im Kanton Freiburg kriminelle Ausländerinnen und Ausländer ausgewiesen werden. Doch die Antwort des Staatsrats liefert die gewünschten Zahlen nicht.

Seit Oktober 2016 gilt in der Schweiz das System der richterlichen Ausweisung: Bei einer ganzen Reihe von Straftaten werden kriminelle Ausländerinnen und Ausländer obligatorisch ausgewiesen. Doch ein Gericht kann ausnahmsweise auf eine Ausweisung verzichten, wenn dies für die verurteilte Person einen schweren persönlichen Härtefall bedeuten würde.

Der Freiburger SVP-Grossrat Roland Mesot (Châtel-St-Denis) wollte nun vom Staatsrat wissen, wie oft im Kanton Freiburg auf einen Landesverweis verzichtet werde. Er sei von den Zahlen des Bundesamts für Statistik zum Jahr 2019 überrascht gewesen, wie er in seiner Anfrage schrieb.

Der Bevölkerung sei versprochen worden, dass die Härtefallklausel nur in Ausnahmefällen angewandt werde, so Mesot. Doch nun seien laut Statistik 42 Prozent nicht ausgeschafft worden. «Das ist beunruhigend, um nicht zu sagen besorgniserregend.»

So seien auf nationaler Ebene bei Raub 29 Prozent der verurteilten Ausländer nicht des Landes verwiesen worden, bei Vergewaltigung 31 Prozent, bei sexuellen Handlungen mit Kindern 51 Prozent, bei Angriffen 81 Prozent. 

Einige Tage nachdem das Bundesamt für Statistik diese Zahlen veröffentlicht habe, sei die Genauigkeit der Statistik infrage gestellt worden, schreibt Mesot. «Um mir ein genaues Bild von der Situation im Kanton Freiburg machen zu können, möchte ich wissen, wie hoch der Anteil der Ausschaffungen hier ist.» Er forderte die Prozentzahlen nach den häufigsten Straftaten.

Nun hat die Kantonsregierung geantwortet. Doch ein genaues Bild kann sich Mesot noch immer nicht machen. Denn die Antwort enthält zwar Angaben dazu, wie viele Menschen in den Jahren 2019 und 2020 ausgeschafft wurden, doch sie stehen nicht im Verhältnis zur Anzahl der Fälle, in denen ein Landesverweis obligatorisch gewesen wäre.

Fehlende Angaben

Aus der Antwort geht auch nicht hervor, aus welchen Gründen die Menschen ausgeschafft wurden. So waren auch Flüchtlinge darunter; diese werden teilweise deshalb ausgeschafft, weil ihr Fluchtgrund nicht anerkannt wird. Der Staatsrat schreibt denn auch: «Wir verfügen über keine Statistik, welche die Landesverweisungen nach Kategorie der Straftat aufschlüsselt.»

Der Staatsrat erinnert daran, dass nur ein Gericht einen Landesverweis aussprechen kann. Die Staatsanwaltschaft kann in einem Strafbefehl zwar auf eine Ausweisung verzichten; jedoch kann sie keine anordnen. Im Jahr 2019 hat die Staatsanwaltschaft 22 Mal, im Jahr 2020 dann 52 Mal auf einen Landesverweis verzichtet. 

«Mich befriedigt diese Antwort überhaupt nicht», sagt Roland Mesot den FN. «Sie antwortet überhaupt nicht auf meine Fragen.» Er sei erstaunt darüber, dass der Kanton Freiburg die Landesverweise nicht nach Kategorie der Straftat aufschlüsseln könne. «Da frage ich mich, auf welcher Basis das Bundesamt für Statistik seine Berechnungen anstellt.»

Eine neue Frage?

Nun überlegt sich der Grossrat, ob er erneut eine Frage zum Thema Landesverweise einreichen soll. «Darin werde ich beispielsweise fragen, warum es nicht möglich ist, die Kategorien der Verurteilungen aufzuzeigen, und warum es keine Angaben dazu gibt, in wie viel Prozent der Fälle die Gerichte einen Härtefall anerkennen.»

Zur gesetzlichen Grundlage

Die Härtefallklausel garantiert die Verhältnismässigkeit

Ein Ausländer oder eine Ausländerin, die bestimmte Delikte verübt, muss die Schweiz verlassen. Das verlangt die Regelung zur obligatorischen Landesverweisung, die seit Oktober 2016 in Kraft ist. Weil dieser Ausschaffungsautomatismus das in der Verfassung festgeschriebene Verhältnismässigkeitsprinzip verletzt hätte, hat das Parlament eine Härtefallklausel eingeführt. Sie erlaubt Ausnahmen, wenn ein Landesverweis für die verurteilte Person einen schweren persönlichen Härtefall bedeuten würde und die öffentlichen Interessen an der Landesverweisung gegenüber den privaten Interessen der verurteilten Person am Verbleib in der Schweiz nicht überwiegen. Der Gesetzgeber hat explizit vorgesehen, dass die Situation von Ausländerinnen und Ausländern, die in der Schweiz geboren sind, berücksichtigt werden muss. Das Bundesgericht hat jedoch im Dezember 2019 betont, dass jeder Härtefall eine Einzelfallprüfung voraussetzt und dass nicht automatisch von einem Härtefall ausgegangen werden kann, wenn jemand in der Schweiz geboren wurde.

Der Bundesrat hat das verschärfte Ausländergesetz auf den 1. Oktober 2016 in Kraft gesetzt, nachdem das Volk die noch schärfer formulierte Durchsetzungsinitiative zur Ausschaffungsinitiative der SVP abgelehnt hatte. Die Ausschaffungsinitiative selbst hatte das Volk 2010 angenommen. 

Im letzten Sommer forderte die SVP Schweiz, wegen Straftaten verurteilte Ausländerinnen und Ausländer konsequent wegzuweisen, wenn die Landesverweisung gemäss Strafgesetzbuch obligatorisch ist. Diese Forderung erfolgte, nachdem das Bundesamt für Statistik bekannt gegeben hatte, dass im Jahr 2019 in 42 Prozent der Fälle die Härtefallklausel angewandt worden war. Werde die Härtefallklausel weiterhin «übermässig» oft angewandt, überlege sie sich eine neue Volksinitiative, so die SVP. Der Freiburger SVP-Grossrat Roland Mesot reichte seine Frage an den Staatsrat in diesem Kontext ein. njb

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