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Was bedeutet Deutschlands Cannabis-Legalisierung für die Schweiz?

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Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Bei unserem nördlichen Nachbar darf seit Montag legal Hasch geraucht werden. Aber: wer mit Gras im Hosensack am Zoll erwischt wird, dem drohen Konsequenzen. Allerdings nur in eine Richtung.

Schnell über die Grenze huschen und legal einen Joint rauchen. Wer in der Nähe von Deutschland wohnt und den Marihuana-Zigaretten frönt, der hat neuerdings eine legale Möglichkeit, um zu kiffen. Seit dem Montag ist bei unserem nördlichen Nachbarn der Konsum grossmehrheitlich erlaubt. Es gibt nur wenige Einschränkungen: So darf etwa in der Nähe von Schulen nicht gekifft werden und in Fussgängerzonen erst nach 20 Uhr.

In der Schweiz ist es dagegen grundsätzlich nicht erlaubt, einen Joint zu rauchen. Gleichzeitig ist über 18-Jährigen der Besitz von bis zu 10 Gramm Cannabis mit einem THC-Gehalt von mindestens 1 Prozent zum «Eigenkonsum» erlaubt. Das führt nun gerade in Grenzdörfern zu der absurden Situation, dass auf der einen Seite des Rheins nur der Besitz legal ist. Auf der anderen Seite der Brücke hingegen darf sich die kiffwillige Person ohne Angst vor einer Ordnungsbusse berauschen.

Gras-Einfuhr nach Deutschland: Strafbar

Doch es wird noch absurder: Das eigene Gras im Hosensack mitführen darf die Person beim Überqueren der Brücke nicht. «Die Einfuhr von Cannabis nach Deutschland bleibt weiterhin verboten», schreibt der deutsche Zoll auf seiner Website. «Wir warnen Konsumentinnen und Konsumenten zur Vermeidung von strafrechtlichen Konsequenzen ausdrücklich davor, im Ausland erworbenes Cannabis nach Deutschland einzuführen.»

Sprich: Aus der Schweiz, wo der Besitz von kleinen Grasmengen grundsätzlich erlaubt ist, darf kein Gras nach Deutschland eingeführt werden. Obwohl dort Joints geraucht werden dürfen. Um die Absurdität jetzt endgültig auf die Spitze zu treiben: Umgekehrt ist es erlaubt. Wer in Deutschland bis zu 10 Gramm Gras oder Haschisch kauft, kann dieses in die Schweiz einführen. Denn in der Schweiz sind «der Besitz, sowie auch die Vorbereitungshandlung straffrei», wie das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (Bazg) auf Anfrage schreibt.

Gras-Einfuhr in die Schweiz: Teilweise erlaubt

Eine solche «Vorbereitungshandlung» sei «namentlich die Einfuhr in die Schweiz». Daher werde bei geringen Mengen THC-Rauchmaterial «von einer Übergabe an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden und der Sicherstellung von Cannabis abgesehen.» Wer mehr als 10 Gramm im Gepäck hat, riskiert weiterhin, an die Behörden übergeben zu werden. In Deutschland gilt dagegen in der Öffentlichkeit eine Maximalgrenze von 25 Gramm.

Trotz legalen Kiffens: Deutschland ist weit weg von den Amsterdamer Zuständen mit seinen Coffee-Shops. Vorerst gibt es legales Gras und Hasch nur über Eigenanbau oder «Cannabis-Clubs». In solchen können Mitglieder mit Wohnsitz in Deutschland pro Monat bis zu 50 Gramm Cannabis kaufen – Start dieser Clubs ist im Sommer. Das Dealen oder der kommerzielle Verkauf von Gras bleibt in Deutschland weiterhin verboten. Ob das in Praxis tatsächlich so restriktiv gehandhabt wird, wird sich in den nächsten Wochen zeigen.

Gleichzeitig ist geplant, dass in nächster Zeit auch Pilotprojekte mit staatlich lizenzierten Fachgeschäften durchgeführt werden. In der Schweiz sind in verschiedenen Städten vergleichbare Projekte mit einer kontrollierten Cannabis-Abgabe am laufen.

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