Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Wegen schwerwiegender Verfahrensfehler: Gericht hebt Urteil gegen Pierin Vincenz auf

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Der Prozess gegen den Ex-Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz nimmt eine neue Wendung. Das Zürcher Obergericht hebt das Urteil gegen den Banker auf. Dieser erhält auch eine Entschädigung. Die Kritik an der Vorinstanz fällt harsch aus.

Das ist eine Überraschung: Das Zürcher Obergericht hat das Urteil gegen Pierin Vincenz aufgehoben. Dem Ex-Raiffeisen-Chef wurde vorgeworfen, dass er bei den Firmenübernahmen der Kreditkartengesellschaft Aduno und der Investmentgesellschaft Investnet ein Doppelspiel gespielt und persönlich abkassiert habe. Dafür wurde er verurteilt.

Nun hat das Obergericht dieses Urteil gemäss Mitteilung «wegen schwerwiegender Verfahrensfehler» aufgehoben. «Nach Auffassung des Obergerichts wurden die in einem Strafverfahren zentralen Ansprüche auf rechtliches Gehör und auf eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Anklageschrift verletzt», heisst es weiter. Vincenz soll zudem eine Prozessentschädigung von 35’000 Franken erhalten.

Zurück auf Feld eins

Über Schuld oder Unschuld entschied das Obergericht nicht. Es weist das Strafverfahren an die Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich zurück, wobei die Vermögenswerte sichergestellt bleiben. «Die Staatsanwaltschaft wird die Verfahrensmängel zu beheben und anschliessend beim Bezirksgericht Zürich eine neue Anklage zu erheben haben», heisst es in der Mitteilung.

Dabei zerpflückt das Obergericht Teile des Verfahrens in deutlichen Worten. «Ein französischsprachiger Beschuldigter verlangte sowohl in der Strafuntersuchung als auch im vorinstanzlichen Gerichtsverfahren mehrfach vergeblich die Übersetzung der Anklageschrift, welche dem erstinstanzlichen Urteil zugrunde lag», schreibt das Gericht. Die Verweigerung der Übersetzung durch die Staatsanwaltschaft und die Vorinstanz stelle «eine schwerwiegende Verletzung des rechtlichen Gehörs dar und verletzt das Fairnessgebot».

+++ Update folgt +++

Kommentar (0)

Schreiben Sie einen Kommentar. Stornieren.

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht. Die Pflichtfelder sind mit * markiert.

Meistgelesen

Mehr zum Thema