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Wende im CannaBioland-Prozess: Jean-Pierre Egger muss nicht ins Gefängnis

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Autor: karin aebischer

Am 16. September 1996 wurde gegen Jean-Pierre Egger in der Angelegenheit CannaBioland das erste Strafverfahren eröffnet. Gestern stand der ehemalige Geschäftspartner des Hanfbauern Armin Kaeser aus Litzistorf ein weiteres Mal in dieser Angelegenheit vor Gericht. Der Freiburger Strafappellationshof hatte darüber zu befinden, ob während des jahrelangen Verfahrens das Beschleunigungsgebot verletzt worden und in der Folge das Strafmass der unbedingten Gefängnisstrafe von 18 Monaten herabzusetzen sei.

Dass nach so vielen Jahren immer noch kein rechtskräftiges Urteil gegen Jean-Pierre Egger vorliege, kann gemäss Pflichtverteidiger Theo Studer nicht seinem Mandanten in die Schuhe geschoben werden. «Bei Armin Kaeser wurde die Strafe aufgrund des Beschleunigungsgebots um die Hälfte reduziert. Bei Jean-Pierre Egger nicht. Es liegt eine Rechtsungleichbehandlung vor», führte Rechtsanwalt Studer aus. Dass sein Mandant eine eigene Sicht auf Hanf habe, sei sein Recht. Theo Studer forderte eine Reduktion des Urteils von 18 auf sieben Monate. Auch Alessia Chocomeli-Lisibach, die Substitutin der Staatsanwaltschaft, gab in ihrem Plädoyer zu verstehen, dass die Gesamtdauer des CannaBioland-Prozesses tatsächlich als überlang bezeichnet werden könne und dabei das Beschleunigungsgebot verletzt wurde. «Allerdings führt dies nicht automatisch zu einer Strafreduktion», betonte sie. So könne die Verletzung des Gebots mit anderen Straferhöhungsgründen kompensiert werden. Die Situation Armin Kaesers sei auch nicht mit jener Jean-Pierre Eggers zu vergleichen. Von fünf Überweisungsverfügungen hätten vier alleine Jean-Pierre Egger betroffen. Auch das Verhalten des Berufungsführers müsse berücksichtigt werden. Dabei erwähnte Alessia Chocomeli-Lisibach den Umstand, dass Jean-Pierre Egger erneut den Ausstand des aktuellen Gerichts verlangt hatte. Sie forderte schliesslich dasselbe Strafmass wie bisher.

Hanf-Prediger im Element

Jean-Pierre Egger selbst nutzte die Gelegenheit, um über den heimischen Hanf zu referieren. Der Verwalter der Firma «SanaSativa» stellte den Antrag, das Gericht solle einen THC-Grenzwert festlegen. Und er ermahnte den Gerichtspräsidenten Josef Hayoz. «Es geht hier um den Ruf der Freiburger Justiz». Hayoz jedoch wies den Antrag ab. Die Ausführungen über THC-Werte seien in diesem Berufungsverfahren irrelevant.

Egger bei Urteil abwesend

Nach knapp zweistündiger Beratung gab das Gericht sein Urteil bekannt: Das Strafmass wird auf eine bedingte Freiheitsstrafe von elf Monaten mit einer Probezeit von fünf Jahren herabgesetzt. Die unbedingte Strafe wurde also in eine bedingte Strafe umgewandelt – Egger kann den Gefängniszellen fernbleiben. «Wir sind der Meinung, dass das Beschleunigungsgebot verletzt worden ist. Das Verfahren hat drei bis vier Jahre zu lange gedauert», sagte Josef Hayoz. Die Dauer könne und dürfe jedoch nicht alleine den Behörden angelastet werden. Auch Jean-Pierre Egger habe wesentlich dazu beigetragen. «Dies ist eine Feststellung, kein Vorwurf». Jean-Pierre Egger selbst war an der Urteilsverkündung nicht anwesend. «Er müsste mit diesem Strafmass zufrieden sein», sagte Theo Studer. Auch dieses Urteil kann wieder vor Bundesgericht angefochten werden.

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