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Weniger Lektionen in Musik, Kunst oder Sport: Kantonsgericht lehnt das ab

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Weil sie mehr Lektionen leisten müssen als ihre Kolleginnen und Kollegen, beschwerten sich zwei Lehrpersonen für Bildnerisches Gestalten. Das Kantonsgericht stellt jedoch keine Ungleichbehandlung fest.

Lehrerinnen und Lehrer für Musik, Bildnerisches Gestalten und Sport müssen bei einem Vollzeitpensum wöchentlich 26 Lektionen unterrichten. Für ihre Kolleginnen und Kollegen der anderen Fächer sind es hingegen nur 24 Lektionen. Gegen die zwei zusätzlichen Lektionen wehrten sich drei Lehrpersonen für Bildnerisches Gestalten.

Das Freiburger Kantonsgericht weist ihr Anliegen nun ein weiteres Mal ab. Bereits Ende 2017 hatte das Gericht die Lehrpersonen abblitzen lassen (die FN berichteten). Diese Verhandlung war allerdings nicht, wie von ihnen gefordert, öffentlich gewesen, weshalb die Lehrerinnen und Lehrer sich beim Bundesgericht beschwerten. Dort erhielten sie Recht. Darum gab es 2020 eine erneute Verhandlung – dieses Mal öffentlich. Daran schlossen sich weitere Stellungnahmen, Gegenstellungnahmen und Rekurse an.

Gerechtfertigter Unterschied

In seinem neuen Urteil bleibt das Kantonsgericht der bisherigen Linie treu:

An sich leisten Lehrer für Bildnerisches Gestalten nicht mehr Arbeitsstunden als ihre Kollegen in allgemeinbildenden Fächern.

Kantonsgericht

Der Unterschied von zwei Lektionen erscheine nicht als unverhältnismässig und sei auch gerechtfertigt. Denn die beiden Kategorien von Lehrkräften hätten einen unterschiedlich grossen Aufwand für den Unterricht und die pädagogische Betreuung. Um dies auszugleichen, «hat der Staatsrat eine unterschiedliche Anzahl von Unterrichtseinheiten festgelegt, um die von allen erwarteten 1900 Stunden pro Jahr zu erreichen».

Prüfungen ausserhalb der Unterrichtszeit

Der Staatsrat wies in seiner Argumentation darauf hin, dass sich die kreative Tätigkeit der Schülerinnen und Schüler im Bildnerischen Gestalten meist über einen Zeitraum von mehreren Wochen erstreckt, sodass eine Investition in die Unterrichtsvorbereitung ebenfalls über einen längeren Zeitraum wirkt. «In den allgemeinbildenden Fächern müssen die Lehrer fast in jeder Unterrichtsstunde neue Konzepte einführen», so der Staatsrat. Zudem würden im Bildnerischen Gestalten die Schülerinnen und Schüler sowie ihr Schaffen meist während der Unterrichtszeit beobachtet und bewertet, während die Lehrkräfte in den anderen Fächern gezwungen seien, Prüfungen ausserhalb der Unterrichtszeit vorzubereiten und zu korrigieren. Weiter argumentiert der Staatsrat, dass die Lehrerinnen und Lehrer für Bildnerisches Gestalten selten an Elterngesprächen teilnehmen. «Die Anzahl der nicht versetzten Schüler in diesem Bereich ist signifikant geringer als in den allgemeinbildenden Fächern.»

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