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Wer ist hier der Boss?

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Wer ist hier der Boss?

Das Strafgericht des Seebezirks verurteilt zwei Einbrecher

Wegend diverser Einbrüche in der Region Murten und in Bern erhielten zwei Bosnier vom Strafgericht des Seebezirks unbedingte Gefängnisstrafen. Knifflig war die Frage, wer der Anführer war.

Von PATRICK HIRSCHI

«Sie hätten gute Startchancen gehabt in diesem Leben», meinte Gerichtspräsident Markus Ducret gestern gegenüber dem Angeklagten N. Der Werdegang dessen Geschwister, die wie N. als bosnische Einwanderer in Deutschland aufgewachsen sind, habe dies bewiesen. «Sie allerdings haben irgendwann wohl den falschen Zug erwischt», meinte der Präsident weiter.

Dieser Zug führte N. im letzten November von Bern u.a. nach Merlach und Kerzers. Per Bahn unterwegs, beging der 37-Jährige mit seinem 32-jährigen Landsmann C. innert zwei Wochen mindestens sieben Einbrüche. N. wurde zu 14 Monaten Gefängnis verurteilt; C. erhielt 20 Monate, weil er noch sechs weiterer Einbrüche für schuldig befunden wurde (unter anderem in Murten und Muntelier). Zudem werden beide für sechs Jahre des Landes verwiesen.

Ein Urteil in Abwesenheit

N. schilderte sowohl bei den polizeilichen Einvernahmen als auch gestern am Gericht, dass er von C. Druck verspürt habe, an den Einbrüchen teilzunehmen. Er selber sei jeweils lediglich Schmiere gestanden, während C. Bargeld, Schmuck und weitere Wertsachen entwendet habe. C. wiederum hatte der Polizei gegenüber ausgesagt, dass er der Aufpasser gewesen und N. in die Wohnungen eingedrungen sei.

Im Gegensatz zu N. war C. gestern nicht vor Gericht erschienen. Nach zwei Selbstmordversuchen in Untersuchungshaft wurde er auf freien Fuss gesetzt und ist seither unauffindbar.
Gabriele Berger, Substitutin der Staatsanwaltschaft, erachtete N.’s Aussagen für glaubwürdiger als jene von C. Weil N. in Deutschland jedoch bereits vorbestraft ist (u. a. wegen schwerem Bandendiebstahl in sechs Fällen), forderte sie für ihn 16 Monate Gefängnis. Und für C., in ihren Augen der Drahtzieher der Einbrüche, beantragte sie 22 Monate. Auch das Gericht kam zum Schluss, dass C. der treibende Motor des Unterfangens gewesen sein muss. Offenbar hatte er die illegale Einreise der beiden von Bosnien in die Schweiz mit gefälschten Papieren organisiert.

Bereits in Deutschland im Gefängnis

N. beteuerte gegenüber dem Gericht, dass er nicht wegen der Einbrüche in die Schweiz gekommen sei. Er habe hier Fuss fassen wollen, erklärte er und gab nach weiterer Befragung zu, dass er hierfür sogar zu einer Scheinehe bereit gewesen wäre.

In Deutschland sass N. bereits fünf Jahren Haft ab und wurde anschliessend nach Bosnien abgeschoben. Weil er dort keine Wurzeln mehr habe, sei die Einreise in die Schweiz die einzige Möglichkeit gewesen, die ihm übrig geblieben sei, meinte sein Verteidiger Rolf Röthlisberger. Er hatte lediglich neuen Monate Gefängnis gefordert.

Wenig Gehör schenkte das Gericht auch den Argumenten von Stephan Schmidli, dem Verteidiger von C. Dieser verwies vor allem auf den labilen Gesundheitszustand seines Mandanten. «Und heute steht er da als Chef, da liegt doch eine erhebliche Diskrepanz vor», meinte er.

Zudem beherrsche C. keine weitere Sprache als Bosnisch, während N. fliessend Deutsch spreche und sich daher in der Schweiz besser durchschlagen könne. Er hatte für C. eine bedingte Haftstrafe von acht Monaten verlangt.

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