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Wie 10’000 Quadratmeter weniger trotzdem reichen sollen

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Die Gemeinde Fräschels verlangt, dass im Dorfzentrum weiterhin Bauten möglich sind. Der Gemeinderat schlägt dem Kanton vor, dass nicht bebaute Parzellen für die Kompensation der überdimensionierten Wohnzone ausgenommen bleiben.

Die Gemeinde Fräschels verfügt derzeit über eine Überdimensionierung der Wohnzone von rund 10’000 Quadratmetern. Kurz vor der Gemeindeversammlung vom vergangenen Dezember hatte das kantonale Bau- und Raumplanungsamt der Gemeinde einen Vorschlag des Amts für Kulturgüter zugestellt. Demnach sollen in einem bestimmten Perimeter nicht bebaubare Freiräume bestimmt werden. Das Amt für Kulturgüter hat dazu einen Perimeter mit nicht bebaubaren Freiräumen blau umrandet, der im Wesentlichen das Dorfzentrum umfasst.

Laut Gemeinderat käme dies einer «massiven materiellen Enteignung» gleich. Gleichzeitig hat die Gemeinde alles Interesse, dass die Ortsplanung möglichst bald genehmigt wird, um sich wieder entwickeln zu können.

Grundbesitzer zu informieren

In der Zwischenzeit hat der Gemeinderat gegenüber dem Kanton Stellung bezogen. Wie er im Info-Bulletin schreibt, wurde die aktuelle Überdimensionierung der Wohnzone durch den Vorschlag des Kulturgüteramts «mehr als abgedeckt». Diese Massnahme würde eine korrekte Dimensionierung der Wohnzone erlauben, sodass für die Errichtung von Neubauten wieder eine positive Vorwirkung der Pläne infrage kommen könnte.

Gleichzeitig stellten die Massnahmen eine Belastung für die betroffenen Grundeigentümer dar. Obwohl die Massnahmen bisher nicht veröffentlicht seien, müsse den Grundbesitzern vom Kanton eine Frist gesetzt werden, innerhalb derer sie sich äussern können. Erst danach könne die kantonale Direktion über die Genehmigung der Gesamtrevision der Ortsplanung entscheiden.

Der Gemeinderat stimmt in seiner Stellungnahme der vom Kanton vorgeschlagenen Lösung zu, «sofern die nicht überbauten Parzellen in der Kernzone und im Ortsbildschutzperimeter nicht zur Behebung der Überdimensionierung herangezogen werden». Diese müssten nach wie vor bebaut werden können, damit keine materielle Enteignung stattfinde.

Der Ball beim Kanton

Wie Gemeindeammann Peter Hauser sagt, handle es sich bei den unbebauten Parzellen um massiv weniger, als jene, die bereits bebaut sind. Für die bereits bebauten Parzellen wäre die Ausscheidung als nicht bebaubare Freiräume «nicht so dramatisch» wie für jene, auf denen noch nichts steht, so Hauser. Aus seiner Sicht würde dies bedeuten, dass dort, wo bereits ein Gebäude steht, kein zweites mehr gebaut werden dürfte. Inwiefern Um- und Anbauten noch möglich wären, bliebe zu klären.

Mit der Stellungnahme des Gemeinderats ist für den Ammann aber weiter offen, wie es weitergeht. Insbesondere sei nicht klar, wie der Kanton die Kompensation zur Überdimensionierung berechne, also, ob es auch ohne die nicht überbauten Parzellen reicht. Abzuwarten bliebe weiter die Reaktion der betroffenen Grundbesitzer. «Das Verfahren ist also bei weitem nicht abgeschlossen», so Hauser.

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