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Wie auch Menschen mit Behinderungen die Online-Angebote des Kantons nutzen sollen können

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Digitale Inhalte des Kantons sollen für alle zugänglich sein – auch für Menschen mit Beeinträchtigungen. Der Staatsrat will mit einem Audit prüfen, wo Verbesserungsbedarf besteht.

Die Digitalisierung kann Menschen mit Behinderungen den Alltag erheblich erleichtern. Deshalb nutzen sie das Internet auch häufiger als Menschen ohne Beeinträchtigung. Doch auch im digitalen Bereich gibt es Barrieren für sie.

In einem Postulat weisen Grossrätin Mirjam Ballmer (Grüne, Freiburg) und Grossrat André Schneuwly (Freie Wähler, Düdingen) darauf hin, dass beispielsweise die Software Fritax zum digitalen Ausfüllen der Steuererklärung Hindernisse für Menschen mit Beeinträchtigungen aufweise. Das widerspreche den gesetzlichen Anforderungen. Denn gemäss Gesetzgebung müssen Bund und Kanton Kommunikations- und Informationsmittel entwickeln, die den Bedürfnissen von Menschen mit einer Beeinträchtigung entsprechen. 

Im Postulat wollen Ballmer und Schneuwly sowie 15 mitunterzeichnende Grossratsmitglieder wissen, wie der Kanton sicherstelle, dass die angebotenen Apps und Webseiten den Kriterien der Barrierefreiheit genügen. 

Bericht zeigt Verbesserungsbedarf

Der Staatsrat hat dazu, wie im Postulat verlangt, einen Bericht erstellt. Unter Gemeinden und Institutionen hat er eine Umfrage zu diesem Thema lanciert. Diese hat ergeben, dass rund 43 Prozent der Webseiten der befragten Institutionen und Gemeinden für Menschen mit Beeinträchtigungen zugänglich sind – also weniger als die Hälfte.

Die Umfrage zeige, dass die Befragten durchaus auf das Thema sensibilisiert seien, sich aber vielfach eine Art Leitfaden wünschten, heisst es im Bericht. Der Kanton wolle die Gemeinden und Organisationen künftig in ihren Bemühungen unterstützen.

Auch auf Kantonsebene gibt es Handlungsbedarf. Zwar werden gewisse Angebote, wie der virtuelle Schalter, regelmässig auf Barrierefreiheit überprüft. In anderen Bereichen, wie zum Beispiel der Bereitstellung von Dokumenten, gebe es Nachholbedarf. Deshalb will der Kanton Ende Jahr oder Anfang nächstes Jahr ein Audit zur Barrierefreiheit durchführen.

Abhängig von den Ergebnissen des Audits sollen Verbesserungsmassnahmen ergriffen werden, welche sich nach Kriterien wie einfache Durchführung, Ressourcen und Relevanz richten sollen. Unabhängig vom Audit sehe der Kanton finanzielle Mittel vor, um Projekte und Initiativen von Behörden und Privaten zu unterstützen, die darauf abzielen, digitale Barrieren für Menschen mit Beeinträchtigung abzubauen. Der Kanton verstehe dies als Anstossfinanzierung. Ein erster solcher Wettbewerb, welcher solche Projekte mit 80‘000 Franken unterstützen soll, wurde im Juni dieses Jahres lanciert.

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