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Wie das gewerbsmässige Weiterleiten von Paketen ins Ausland illegal sein kann 

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Weil er unrechtmässig erworbene Ware gewerbsmässig weiter nach Russland verschickte und die Leasingraten für ein Auto nicht mehr bezahlte, musste sich ein 35-jähriger Mann am Mittwoch vor Gericht verantworten.

Gewerbsmässige Hehlerei, eventuelle Geldwäscherei und Veruntreuung: Das waren die Anklagepunkte bei einer Verhandlung am Mittwoch vor dem Polizeigericht des Seebezirks. Der aus Ungarn stammende Angeklagte selber erschien nicht bei der Verhandlung in Murten, jedoch war seine Anwältin anwesend.

Eine unbekannte Täterschaft verschaffte sich hinter dem Unternehmen «We Fulfill Ship You Sell All GmbH» auf unbekannte Weise Zugang zu Benutzerkonten bei verschiedenen Kunden von Onlinehändlern. Diese Täterschaft bestellte Waren im Namen der Kunden: Die Rechnung ging an die Kunden und die Ware an die Adresse des angeworbenen Paketagenten, also den 35-jährigen Angeklagten. Dieser verschickte die Pakete im Rahmen seines Arbeitsvertrags weiter nach Russland an die unbekannte Täterschaft, so die Anklageschrift.

Die Verteidigerin Julia Schwitter erklärte:

Mein Mandant konnte nicht erkennen, dass es sich dabei um eine faule Sache handelte. 

Denn die Tätigkeit als angeblicher Paketagent sei von der Haupttäterschaft über eine Jobplattform ausgeschrieben worden. Der Angeklagte musste sich bewerben, eine Probezeit durchlaufen sowie eine Schulung absolvieren. Ihm wird vorgeworfen, bei seiner Tätigkeit als Paketagent in der Zeit vom August 2020 bis September 2020 14 Lieferungen mit unrechtmässig erworbener Ware im Wert von insgesamt rund 28’000 Franken erhalten und weitergeleitet zu haben. Für den Versand der Pakete erhielt der Angeklagte jeweils eine Entlöhnung.

Dem Angeklagten wird laut Anklageschrift ebenfalls Veruntreuung eines Fahrzeugs und Sachentziehung vorgeworfen. Er hatte einen Leasingvertrag für ein Auto abgeschlossen, bezahlte jedoch ab März 2018 keine Leasingraten mehr. Nach der Kündigung seitens der Leasingfirma bezahlte er den ausstehenden Betrag nicht, tauchte ab und hinterliess das fragliche Auto ohne Kontrollschilder in einem öffentlichen Parkhaus in Luzern.

Ein spezieller Fall 

Die Staatsanwaltschaft forderte in der Anklageschrift eine Strafe von 180 Tagessätzen mit einer Probezeit von zwei Jahren. Zusätzlich soll eine obligatorische Landesverweisung ausgesprochen werden. Die Verteidigung hatte zuerst die Sistierung des Verfahrens beantragt mit dem Grund, dass das rechtliche Gehör nicht gewährt wurde. Der Polizeirichter Peter Stoller wies diesen Antrag jedoch ab.

«Der vorliegende Fall ist in mehrfacher Hinsicht speziell», sagte die Verteidigerin danach und plädierte für einen Freispruch in allen Punkten. Ihrer Ansicht nach ist die Anklageschrift unübersichtlich und widersprüchlich, der Angeklagte sei nicht angehört worden, insbesondere wegen des Landesverweises, und der Vorsatz fehle.

Die Masche der Haupttäterschaft sei nicht durchschaubar gewesen, und er habe erst im Nachhinein gemerkt, dass «vielleicht etwas faul sein könnte». Die Verteidigung brachte ausserdem vor, dass der Angeklagte selbst zur Polizei gegangen sei und Anzeige erstattet habe. Bei der Veruntreuung gibt die Verteidigerin an, dass es keinen Zustellnachweis eines Kündigungsschreibens gebe, und mit dem Abstellen des Autos habe der Mandant gezeigt, dass er das Auto nicht mehr wollte. «Es handelt sich somit auch nicht um eine Bereicherung.»

Der Polizeirichter wird sein Urteil voraussichtlich Ende September bekannt geben.

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