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Wie der Staatsrat Auszubildenden mit Schutzstatus S helfen will

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Der Staatsrat antwortet auf eine Anfrage zweier Grossräte zu den Unterstützungsmassnahmen für Flüchtlinge mit Schutzstatus S in der Ausbildung. Er unterstreicht dabei seine Bemühungen zur Integration und Förderung dieser Gruppe.

In einer Anfrage an den Staatsrat haben die Grossräte Pascale Michel (SP, Neyruz) und Pierre Vial (SP, Progens) detaillierte Informationen über die Unterstützungsmassnahmen für junge Flüchtlinge mit Schutzstatus S, die im Kanton eine Berufsausbildung beginnen oder abschliessen möchten, verlangt. Sie bezogen sich dabei auf den Beschluss von Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider vom 1. März. Baume-Schneider hatte verfügt, dass Jugendliche mit Schutzstatus S im Alter von 15 bis 20 Jahren ihre Ausbildung auch dann abschliessen können, wenn ihr Schutzstatus S vor Abschluss der Ausbildung aufgehoben werden sollte.

In seiner Antwort betont der Staatsrat, dass bisher keine besonderen Massnahmen im Zusammenhang mit dem Beschluss vom 1. März notwendig gewesen sind. Grund dafür sei, dass der Schutzstatus S noch nicht aufgehoben wurde. Käme es jedoch zu einer Aufhebung, könnte das Staatssekretariat für Migration (SEM) die Aufenthaltsbewilligung verlängern. Dazu müssten die Lernenden ein Gesuch stellen, das sowohl vom Lehrbetrieb als auch von der kantonalen Berufsbildungsbehörde bestätigt werden müsse. Dabei sei zu berücksichtigen, wie viele Ressourcen für die Unterstützung der Lehrbetriebe und der Lernenden benötigt würden, je nachdem, wie viele Lehrverträge bis zum möglichen Wegfall des Schutzstatus S abgeschlossen werden.

Integrations- und Sprachkurse

Zudem hat der Staatsrat verschiedene Massnahmen ergriffen, um Jugendlichen mit dem Schutzstatus S bei der Suche nach einer Lehrstelle zu helfen. Hierfür biete er diesen unter anderem Integrations- und Sprachkurse an. Des Weiteren bemühe sich der Staatsrat um die Koordinierung der Aktivitäten der verschiedenen Dienststellen, insbesondere der Dienststelle Schule und Ausbildung. Das ermögliche es, das Angebot für die Jugendlichen zu erweitern und sie in den kommenden Schuljahren aktiv zu betreuen.

Bei Bedarf könnten sich die Jugendlichen auch an die «Plattform Jugendliche» wenden, die als zentrale Anlaufstelle für alle Unterstützungsmassnahmen fungiert. Auch das Laufbahnzentrum des Amts für Berufsberatung und Erwachsenenbildung stehe für die Unterstützung bei der Lehrstellensuche zur Verfügung.

Integration erleichtern

Der Staatsrat unterstrich in seiner Antwort die Bedeutung der Kontinuität in der Ausbildung und bekräftigte sein Engagement für junge Schutzsuchende. Er versprach, die Situation genau zu beobachten und einen möglichen Unterstützungsbedarf frühzeitig zu erkennen.

Mit den angekündigten Massnahmen wolle der Staatsrat die Integration der Schutzsuchenden in die lokale Gesellschaft fördern und ihre beruflichen Chancen verbessern. Der Staatsrat weist jedoch darauf hin, dass zum Zeitpunkt der Beantwortung die Auswirkungen des Beschlusses vom 1. März noch nicht vollständig absehbar seien, da der Schutzstatus S noch nicht aufgehoben wurde.

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