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Wie es um die Kontrolle von Kiesgruben steht

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Zwei Grossrätinnen haben Bedenken, dass der Betrieb der Kiesgruben im Kanton nicht genügend kontrolliert wird. Der Staatsrat erläutert in seiner Antwort auf den Vorstoss die Situation.

In einem parlamentarischen Vorstoss zeigen sich die Grossrätinnen Paola Ghielmini Krayenbühl (Grüne, Corpataux) und Sophie Tritten (Mitte links–CSP, Vuisternens-en-Ogoz) beunruhigt über die ihrer Meinung nach ungenügenden Betriebskontrollen von Kiesgruben. Sie beziehen sich auf einen Pressebericht über die Kiesgrube in der Gemeinde Bois-d’Amont im Saanebezirk. Dort wurden mehr als 2000 Quadratmeter ausserhalb des bewilligten Perimeters genutzt. Die Behörden bemerkten den Verstoss gegen die Abbaubewilligung erst, als ein Erneuerungsgesuch eingereicht wurde.

Im Kanton Freiburg sind über 50 Kiesgruben in Betrieb. Diese beeinflussen die Landschaft, die Umwelt und die Lebensqualität von Anwohnern. In ihrem parlamentarischen Vorstoss wollen die Grossrätinnen nun vom Staatsrat wissen, wer für die Kontrollen des Kiesabbaus verantwortlich ist und wie oft sie überprüft werden.

Drei Anzeigen

In seiner Antwort weist der Staatsrat darauf hin, dass die Aufgaben der Baupolizei in die Zuständigkeit der jeweiligen Gemeinden fallen. Eine vollständige Kontrolle der Kiesgruben wird alle fünf Jahre durchgeführt, im Rahmen der Prüfung des Verlängerungsgesuchs. Dazu kommen spezifische Kontrollen der Ämter, wenn die Betreiber ihren jährlichen Bericht über den Stand des Materialabbaus einreichen müssen. Ebenso zählen die sogenannten Wiederinstandsetzungsberichte dazu.

Von den insgesamt 53 Kiesgruben im Kanton verfügen 41 über eine neue oder verlängerte Abbaubewilligung. Bei dreien von diesen 41 Abbaustellen führte das Bewilligungs-, beziehungsweise Erneuerungsverfahren zu einer Anzeige. Sie hatten den Abbauperimeter nicht eingehalten. Bei sieben Betrieben mussten die Abbaubedingungen angepasst werden. Die verbleibenden zwölf Abbaubewilligungen sollen demnächst ausgestellt oder verlängert werden.

Bezüglich der spezifischen Kontrollen der Jahresberichte wurde bei keiner Kiesgrube etwas Illegales festgestellt. Was die Kontrolle der Dossiers «Wiederinstandsetzung» betrifft, haben die Verantwortlichen in einem Fall ein nicht konformes Vorgehen bemängelt. Die Wiederherstellung der Konformität ist noch im Gang. Im Fall der Kiesgrube La Cua in Bois-d’Amont wurde beschlossen, den illegalen Aushub wieder aufzufüllen.

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