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Windkraftgegner erkennen gravierende Mängel bei der Festlegung der Standorte für Windkraftanlagen

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Der Verein Nein zum Windpark La Sonnaz kritisiert das Vorgehen des Kantons bei der Festlegung der potenziellen Windparkstandorte. Die Ergebnisse der vorgängig durchgeführten Umfrage bei verschiedenen Akteuren seien verändert worden. Er verlangt eine Administrativ-Untersuchung. 

Im Oktober 2018 nahm der Freiburger Staatsrat den revidierten kantonalen Richtplan an, in dem unter anderem die Windkraftstandorte festgelegt sind. Der Standortbestimmung lag eine Umfrage bei verschiedenen Akteuren zugrunde wie Umweltverbänden, Gemeinden und Energieversorgungsunternehmen. Der Verein Nein zum Windpark La Sonnaz behauptet nun, dass es bei der Erhebung und Auswertung der Umfrage nicht transparent zugegangen sei. Dafür zieht der Verein Dokumente bei, die ihm von der kantonalen Beauftragten für Öffentlichkeit und Transparenz Ende 2021 ausgehändigt wurden. 

Nicht alle Betroffenen gefragt

Wie der Sekretär des Vereins Nein zum Windpark La Sonnaz, Olivier Bays, gegenüber den FN ausführt, habe es mehrere gravierende Probleme im Zusammenhang mit der Umfrage gegeben. Diese war im Jahr 2016 von einer kantonalen Arbeitsgruppe mithilfe der für die technische Expertise verantwortlichen Firma Ennova durchgeführt worden. Erstens beruhten die Ergebnisse der Arbeitsgruppe nicht wie behauptet auf den Antworten von 25, sondern nur von 22 Akteuren. Denn die Gemeinde Noréaz habe beispielsweise doppelt geantwortet. Das sei darum relevant, weil die Befragten verschiedene Parameter hätten benoten müssen, die aus Sicht des Kantons für die Windkraft relevant sind. «Wir haben festgestellt, dass der Durchschnitt der Benotungen durch die Akteure nicht jenem entspricht, der im Bericht der Arbeitsgruppe figuriert», erklärt Bays. Zweitens seien von allen Gemeinden, die der Kanton grundsätzlich als geeignet für die Windkraftproduktion ansehe, nur drei befragt worden: Romont, Siviriez und Le Flon. Dagegen seien die Antworten von acht nicht betroffenen Gemeinden berücksichtigt worden. «Das ist erstaunlich. Warum wurde nicht der Gemeindeverband angefragt?», kritisiert Bays.

Kriterien geändert

Bays bemängelt weiter, dass der Kanton nach der Umfrage das Eignungskriterium «Technik» verändert habe. Während dieses zuvor nur die Frage umfasst habe, welche Relevanz bestehende militärische und zivile Radaranlagen für die Standortbestimmung von Windkraftanlagen hätten, habe es später plötzlich auch noch die öffentlichen Infrastrukturen umfasst. Dazu gehören elektrische Leitungen, Bahnlinien und Strassen, die Windkraftparks im Wege stehen könnten. «Warum hat der Kanton diese Änderung nicht offengelegt?», fragt Bays erstaunt. Dazu komme, dass der Kanton die öffentlichen Infrastrukturen in der Schlussnote auch noch stärker gewichtet habe, als dies die Befragten getan hätten. «Sie zählten am Schluss mehr als der Aspekt Wind, der zum Eignungskriterium Wirtschaft gehört.»

Die veränderte und nicht offengelegte Gewichtung der Kriterien spiele klar den von der Windparkentwicklerin Ennova AG ins Auge gefassten Standorten in die Hand: Sonnaz, Gibloux und Glâney. Das Gleiche gelte für den Standort Schwyberg. Zudem orientiere sich die veränderte Gewichtung an der vom Amt für Energie vorgeschlagenen Bewertung der verschiedenen Kriterien. «Der Staatsrat hat den Richtplan Windkraft auf der Basis einer Studie genehmigt, die ein Vorgehen beschreibt, das so nicht stattgefunden hat», schliesst Bays. «Aus diesem Grund fordern wir, dass der Staatsrat eine Administrativ-Untersuchung durchführt.» 

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