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«Wir müssen den Kinderschutz im Gesetz verankern»

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Wieso verlangen Sie in Ihrer Motion, dass der Schutz der Kinder vor Gewalt in der Erziehung explizit auch im Zivilgesetzbuch verankert werden soll? Das Züchtigungsrecht der Eltern wurde bereits 1978 aus dem Gesetzbuch gestrichen. Der Bundesrat stellt sich deshalb auf den Standpunkt, dass die geltende Rechtslage zum Schutz der Kinder genüge.

Im Moment ist körperliche Züchtigung nicht explizit verboten. Das ist ein falsches Zeichen an die Eltern. Wir dürfen nicht vergessen: Laut einer Studie der Universität Freiburg werden in der Schweiz auch heute noch rund 130 000 Kinder geschlagen. 40 Prozent aller befragten Eltern wenden in der Erziehung körperliche oder psychische Gewalt an. Und es geht hier nicht um einmalige Ausrutscher wie etwa eine Ohrfeige, sondern um systematische, regelmässige Gewalt. Damit Eltern ihr Verhalten ändern, müssen wir Klarheit schaffen und den Kinderschutz explizit im Gesetz verankern. Nicht nur zum Schutz der Kinder, sondern auch zum Schutz der Eltern.

Die Schweiz hat 1997 die UN-Konvention für die Rechte der Kinder unterschrieben und sich damit völkerrechtlich verpflichtet, Kinder vor jeder Form von Misshandlung zu schützen. Dazu gehört auch ein gesetzlich verankertes Recht auf gewaltfreie Erziehung. Hat die Schweiz da ihre Hausaufgaben noch nicht gemacht?

Die Schweiz wurde von der UNO schon mehrmals gerügt, dass sie nicht einhält, was sie unterschrieben hat. Erfahrungen in unseren Nachbarländern zeigen, dass das Gewaltniveau deutlich gesunken ist, seit entsprechende Gesetze eingeführt worden sind.

Am Mittwoch berät der Ständerat. Wie schätzen Sie die Chancen ein, dass die kleine Kammer die Motion annehmen wird?

Im Gegensatz zur Meinung des Bundesrats hat der Nationalrat der Motion grossmehrheitlich zugestimmt. Auch die Rechtskommission des Ständerats hat sich positiv dazu geäussert. Deshalb bin ich sehr zuversichtlich, dass sich auch im Ständerat eine Mehrheit für mehr Kinderschutz aussprechen wird.

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