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Wo Betrugsbekämpfung zum Beruf gehört

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Der Freiburger Staatsrat hat geprüft, wie viele Personen in Vollzeit Betrug in den Bereichen Sozialwesen, Arbeitsrecht und Steuerrecht bekämpfen. Eine genaue Angabe ist dabei schwierig, weil Betrugsbekämpfung oft schon zum normalen Pflichtenheft gehört.

Damit der Kanton Betrug im Bereich der Sozialversicherungen und der Sozialhilfe, des Arbeitsgesetzes, der Gesamtarbeitsverträge sowie im Steuerwesen bekämpfen kann, sind staatliche Ressourcen und Arbeitsaufwand notwendig.

In einem Postulat forderten der Freiburger Stadtammann, Thierry Steiert, und der Vizepräsident der Freiburger SP, Olivier Flechtner, den Staatsrat auf, zu prüfen, wie viele Vollzeitäquivalente den zuständigen Stellen im Kanton in den Bereichen Sozialwesen, Arbeitsrecht und Steuerrecht für Betrugsbekämpfung zur Verfügung stehen. Ausserdem sollen die erfassten Daten mit den Nachbarkantonen und mit dem Tessin verglichen werden.  

Betrugsbekämpfung nur Teil des Pflichtenhefts

Der Staatsrat veröffentlichte kürzlich die Bestandesaufnahme des Kantons Freiburg und einen Überblick über die Situation in den Nachbarkantonen. Dabei habe er festgestellt, dass es schwer sei, zu ermitteln, wie viele Vollzeitäquivalente (VZÄ) genau für die Betrugsbekämpfung eingesetzt würden. Grund dafür sei, dass Betrugsbekämpfungsarbeit vor allem von Mitarbeitenden übernommen werde, bei denen diese nur einen Teil ihrer Pflichten ausmache. 

So gehöre es zu den Pflichten aller Mitarbeitenden der kantonalen Sozialversicherungsanstalt (KSVA), jeden Leistungsantrag sorgfältig zu prüfen. Das trage zur Verhinderung von Betrug bei. Die konkreten Vollzeitäquivalente, die darauf entfallen, liessen sich deshalb nicht genau ermitteln. Im Bereich der Sozialhilfe gebe es im Kanton Freiburg zudem zwei Inspektorinnen oder Inspektoren zu je fünfzig Prozent, welche zur Missbrauchsbekämpfung beitragen würden. 

Auch bei der Arbeitslosenversicherungen würden die Mitarbeitenden die für die Betrugsbekämpfung relevanten Aufgaben wahrnehmen.

Im Bereich Arbeitsrecht sei es einfacher, die Vollzeitäquivalente einzuschätzen: Das Amt für den Arbeitsmarkt verfüge über acht Vollzeitäquivalente für die Einhaltung des Arbeitsgesetzes und 0,2 Vollzeitäquivalente für die Einhaltung der Gesamtarbeitsverträge. Diese VZÄ würden sowohl die Arbeitsinspektorinnen und -inspektoren als auch die Inspektorinnen und Inspektoren der Arbeitsmarktüberwachung umfassen. 

Bei der kantonalen Steuerverwaltung sei der Sektor Steuerinspektorat und Steuererlasse mit 4,9 VZÄ dotiert. Eine genaue Ermittlung der Ressourcen, die für die Bekämpfung von Steuerhinterziehung und -betrug eingesetzt würden, sei aber nicht möglich. 

Interkantonaler Vergleich schwierig

Auch ein aussagekräftiger Vergleich der Daten des Kantons Freiburg mit den Daten anderer Kantone sei nicht möglich, da die Kantone bezüglich der Betrugsbekämpfung ganz unterschiedlich organisiert seien. Viele Kantone hätten dem Staatsrat auf Anfrage zudem gar keine oder nur lückenhafte Daten geliefert. Ausserdem sei bei der Beurteilung der von den einzelnen Kantonen für die Betrugsbekämpfung eingesetzten Ressourcen grosse Zurückhaltung geboten, insbesondere im Hinblick darauf, dass die Ergebnisse ins Verhältnis zur Bevölkerungszahl des jeweiligen Kantons oder zur Zahl der von den betreffenden Personen bearbeitenden Fälle gesetzt werden müssten. 

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