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Wolfsangriff auf Menschen – wer haftet?

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Zwei Grossräte haben sich erkundigt, ob im Fall einer Wolfsattacke auf Menschen der Staatsrat oder das Parlament haftbar gemacht werden müssen. 

Seit 2007 ist der Wolf zurück auf Freiburger Boden. Die zunehmende Präsenz des Grossraubtieres verunsichert vor allem Landwirte, die sich mit dem Risiko von Wolfsangriffen konfrontiert sehen. Die Landwirte und Grossräte Eric Barras (SVP, Châtel-sur-Montsalvens) und Ivan Thévoz (EDU, Russy) bringen vor, die zuständigen Dienststellen des Kantons hätten nicht rechtzeitig erkannt, welch grosses Risiko die Anwesenheit des Wolfes für die Freiburger Bevölkerung und die Landwirtschaft mit sich bringt: «Seit mehreren Jahren sagen die Stellen von Bund und Kanton, dass der Wolf keine Herden oder Kühe angreift, dass er sich Wohnsiedlungen nicht nähern würde, dass er die Herden bei Bauernhöfen nicht angreifen würde, und dass er keine Bedrohung für den Menschen darstellen würde. Wir kommen jedoch nicht umhin, festzustellen, dass dies heute sehr wohl der Fall ist.»

Barras und Thévoz werfen den kantonalen Behörden vor, keine griffigen Massnahmen zu ergreifen, um den Schutz der Bevölkerung, der Züchter und der Herden sicherzustellen. In einer parlamentarischen Anfrage wollen die beiden Grossräte nun wissen: «Können die Behörden bei einem Wolfsangriff auf Menschen wegen Fahrlässigkeit haftbar gemacht werden?»

Keine Entschädigung nach Jagdgesetz

In seiner Antwort betont der Staatsrat, dass er im Gegensatz zu Aussagen der Verfasser die Situation im Griff habe. Bereits 2015 habe er eine Arbeitsgruppe lanciert, um die Präsenz des Wolfs und vor allem die Umsetzung von Herdenschutzmassnahmen zu thematisieren. Der Staatsrat unterstreicht, dass er bei Problemen nicht zögern wird, die notwendigen Regulierungs- und Schutzmassnahmen einzusetzen: «In Fällen, in denen Wölfe ihre natürliche Scheu verlieren, am Tag bei Nutztierherden auftauchen, sich Menschen oder Hunden annähern und nur schwer vertrieben werden können, sieht das Konzept Wolf Schweiz Abschüsse vor.»

Studien weisen darauf hin, dass das Risiko von Wolfsangriffen auf Menschen in Europa sehr gering ist und bleibt, so der Staatsrat. Für den Menschen besteht ein viel höheres Risiko, von anderen Tieren wie Mutterkühen oder Hunden attackiert zu werden. Zum Vergleich: Es gibt in der Schweiz jährlich circa 13’000 Unfälle durch Hundebisse, die ärztlich behandelt werden müssen.

Zum Thema Haftung bei einem möglichen Wolfsangriff auf den Menschen verweist der Staatsrat auf praktisch identische Vorstösse auf Bundesebene. Die Antwort des Bundesrates sei eindeutig: «Wildtiere sind niemands Gut. Eine Haftung von Bund und Kantonen ist nur dann möglich, wenn durch widerrechtliches Handeln oder Unterlassen von Behörden Dritten Schaden zugefügt wurde. Ansonsten greift bei Unfällen das übliche Versicherungsrecht.» Eine Entschädigung nach Jagdgesetz, so der Bundesrat weiter, sei für Verletzungen bei Menschen nicht vorgesehen. Der Artikel 13 des Gesetzes beschränkt die Vergütung von Wildschäden auf Wald, landwirtschaftliche Kulturen und Nutztiere.

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