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«Wunderbar»

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«Wunderbar», lautet der Kommentar von Heinz Etter, Gemeindepräsident von Ried bei Kerzers, zum Entscheid des Bundesgerichts. «Er wird auch den Bürgerinnen und Bürgern von Ried Freude bereiten», hält er weiter fest, gibt aber sogleich zu verstehen, dass die Landi selber ans Bundesgericht gelangt sei. Die Gemeinde ihrerseits habe einen Rekurs beim Verwaltungsgericht hängig, weil sie bezüglich Öffnungszeiten vom Staatsrat zurückgepfiffen worden sei.

Etter erinnert an den Artikel 8 des geltenden Gesetzes über die Ausübung des Handels. Danach können die Gemeinden für bestimmte dauerhaft betriebene Geschäfte, die Speisen und Getränke zum Mitnehmen anbieten, ausnahmsweise weitere Abendverkäufe bewilligen. «Wir wollen von einem Richter klar und deutlich vernehmen, was nun gilt», begründet Etter nochmals den Gang zum Verwaltungsgericht. «Der Staatsrat kann nicht im Nachhinein kommen und sagen, das gelte nur für Kebab-Stände», fügt er bei und ist überzeugt, dass die Gemeinde richtig gehandelt hat, der Landi Öffnungszeiten bis 21 Uhr zu gestatten. Er ist jedenfalls der Ansicht, dass der Entscheid des Bundesgerichts, der Landi aufschiebende Wirkung zu gewähren, sich nicht negativ auf den Entscheid des Verwaltungsgerichts auswirken werde.

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