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Zeit für öffentliches Amt

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Mehr anrechenbare Urlaubstage

In einer Anfrage an den Staatsrat erinnert Grossrat Denis Grandjean (CVP, Le Crêt) daran, dass nach geltenden Weisungen des Personalamtes des Staates für Mitglieder der Gemeinderäte von Gemeinden mit weniger als 500 Einwohnern ein bezahlter Urlaub von einem Arbeitstag und von zwei Arbeitstagen in Gemeinden mit 500 bis 1000 Einwohner gewährt wird. Aufgrund der Tatsache, dass der Arbeitsumfang in den vergangenen zwanzig Jahren merklich zugenommen hat und Gemeinden zunehmend Mühe haben, Leute zu finden, die nebenamtlich öffentliche Aufgaben übernehmen, stellte er dem Staatsrat die Frage, ob er bereit sei, genannte Weisungen anzupassen.In der kürzlich veröffentlichten Antwort unterstreicht der Staatsrat, dass er mit Grossrat Grandjean der Meinung ist, dass eine Aufwertung der Arbeit der Gemeinderäte angezeigt ist. Dann macht er darauf aufmerksam, dass der Kanton gemäss den geltenden Weisungen zwischen 15 Arbeitstagen (Ammann einer Gemeinde mit über 5000 Einwohnern) und einem Arbeitstag (Gemeinderat mit weniger als 500 Einwohnern) bezahlten Urlaub gewähren kann.

Überarbeitung drängt sich auf

In den vergangenen Jahren habe sich nun aber gezeigt, dass die in den genannten Weisungen berücksichtigten Kriterien bei Gemeindeämtern nicht mehr relevant seien. Eine kleine Gemeinde bedeute für ihre Amtsträger nicht unbedingt weniger Arbeit. Infolge der relativ bescheidenen Infrastruktur könne gar das Gegenteil der Fall sein. Und ein für das Baudepartement zuständiger Gemeinderat müsse, wenn beispielsweise ein grosses Bauvorhaben ansteht, vorübergehend recht oft abwesend sein.Deshalb habe der Staatsrat mit dem Gemeindeverband Kontakt aufgenommen, um dessen Meinung zu neuen Kriterien zu erfahren. Die neue Lösung gehe in Richtung stärkerer Vereinheitlichung der pauschal und ohne Vorlage von Belegen gewährten Urlaubstage. Was darüber hinausgehe, müsse allerdings belegt werden. Die Weisungen würden übrigens seit jeher flexibel gehandhabt, wenn der Arbeitsaufwand belegt werden könne. Sobald das Sekretariat des Gemeindeverbandes die Stellungnahme dem Staatsrat zustelle, würden dann die neuen Kriterien eingeführt, die den Überlegungen von Grossrat Grandjean gerecht werden. wb

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