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Zugang von freischaffenden Logopäden an Schulen soll genauer geregelt werden

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Die logopädischen Dienste der Schulen erlebten in den letzten Jahren einen regelrechten Ansturm und kamen an ihre Grenzen. Freischaffende Logopädinnen und Logopäden sollen dem nun Abhilfe schaffen können.

Das Gesetz über die Sonderpädagogik (SPG) ist seit 2018 in Kraft. In den vier Jahren, die seit dem Inkrafttreten dieser Gesetzgebung verstrichen sind, wurden gewisse Lücken festgestellt. Diese sollen nun behoben werden.

In seiner Botschaft an den Grossen Rat unterbreitet der Staatsrat seine Änderungen zum Gesetzesentwurf. Die Änderungen betreffen in erster Linie die Bedingungen für die Anerkennung der freischaffenden Leistungsanbieter, insbesondere im Bereich der Logopädie. Im Gesetz über die Sonderpädagogik ist die Betreuung durch freischaffende Logopäden lediglich auf den Vor- und Nachschulbereich beschränkt. Während der obligatorischen Schulzeit übernehmen die Logopäden des regionalen Schuldienstes dann diese Aufgaben. 

Logopädie-Notstand ist nicht ganz neu

In Ausnahmefällen können die logopädischen Dienste der Schulen jedoch auch anerkannte freischaffende Logopäden beiziehen. Die Gesuche um deren Anerkennung nahmen in der letzten Zeit stetig zu. Gründe dafür sind die verschärften Massnahmen in den Nachbarkantonen und die Tatsache, dass vermehrt überlastete logopädische Dienste auf freischaffende Leistungsanbieter zurückgreifen, um den Bedürfnissen der Kinder gerecht zu werden und ihre Warteliste zu verkürzen.

Als das Gesetz über die Sonderpädagogik verfasst wurde, war diese Entwicklung noch nicht absehbar. Daher soll das Gesetz nun angepasst werden, indem die Bedingungen für die Anerkennung freischaffender Leistungsanbieter festgelegt werden, um die regionale Verteilung und die Kostenkontrolle basierend auf einer kantonalen Gesamtsicht zu steuern.

Das Problem des Zugangs für freischaffende Logopäden ist nicht ganz neu. Bereits im 2019 wiesen zwei langjährige Logopädinnen im Gespräch mit den FN darauf hin, dass die Schwelle, um als freischaffende Logopädin anerkannt zu werden, viel zu hoch sei. Sie sprachen gar von einem «Logopädie-Notstand im Kanton».

Keine Beteiligung an den Kosten für Privatschulen

Die weiteren Änderungen betreffen geringfügige Präzisierungen am Gesetzestext und haben weder finanzielle noch personelle Auswirkungen. Eine wichtige Präzisierung im neuen Gesetzesentwurf jedoch ist, dass sich der Staat nicht an den Schulkosten einer Privatschule beteiligt. Dafür soll in sämtlichen Artikeln, die sich auf die Regelschule beziehen, das Wort «öffentlich» hinzugefügt werden. Dadurch soll jeder Zweifel ausgeräumt werden und die Erwartung der Eltern auf eine finanzielle Beteiligung des Staates vermieden werden.

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