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Zum 50. Todestag von Joseph Piller (1890-1954)

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Zum 50. Todestag von Joseph Piller (1890-1954)

Der «zweite Gründer» der Universität Freiburg

Vor fünfzig Jahren, am Sonntag, dem 14. Februar 1954, ist der Freiburger Ständerat Joseph Piller (1890-1954) gestorben. Die «Freiburger Nachrichten» haben sich damals ausführlich mit dem Leben und Wirken dieser ausserordentlichen Freiburger Persönlichkeit beschäftigt.

Von BERNHARD SCHNYDER*

Innerhalb von zehn Tagen erschienen damals in den «Freiburger Nachrichten» die Beiträge «Ständerat und Prof. Dr. Joseph Piller», «Ständerat Piller als eidg. Parlamentarier», «Ständerat Joseph Pillers letzter Gang», «Dr. Piller als Professor und Förderer der Universität» und «Nachruf für Herrn Ständerat Dr. Piller».

Ein halbes Jahrhundert nach dessen Tod soll hier und heute das Bild dieses grossen Freiburgers noch einmal in Erinnerung gerufen werden. Der Schreibende stützt sich dabei in vielem auf Aussagen, die an der Gedächtnisfeier der Universität vom 11. Juni 1954 gemacht wurden. Die meisten Zitate stammen aus der Publikation dieser «séance commémorative».

Lebenslauf

Joseph Piller ist am 31. Juli 1890, am Fest des heiligen Ignatius von Loyola, in Freiburg geboren. Nach dem Besuch des Gymnasiums St. Michael in Freiburg studierte er zwei Jahre am Lyzeum an der Stiftsschule Einsiedeln, wo er im Jahre 1910 die Matura erwarb. Nach drei Jahren Jus-Studium an der Juristischen Fakultät der Universität Freiburg erlangte er 1913 das Lizentiat der Rechtswissenschaft. Darauf folgte je ein Semester Weiterstudium in München und Paris. 1917 promovierte ihn die Freiburger Fakultät zum Doctor utriusque iuris, nachdem die Vorbereitungszeit durch häufigen Aktivdienst unterbrochen worden war. 1918 bestand er das Anwaltsexamen mit besonderer Auszeich-
nung.

Nach kurzer praktischer Tätigkeit als Anwalt und Journalist begann ein steiler Aufstieg. 1919 wird er mit 29 Jahren zum Professor des öffentlichen Rechts an der Juristischen Fakultät der Universität Freiburg ernannt. 1926 wählt ihn die Vereinigte Bundesversammlung zum Bundesrichter. Nach sieben Jahren höchstrichterlicher Tätigkeit wird er im Januar 1933 als Nachfolger des ins Kloster eingetretenen Staatsrats Ernst Perrier zum Staatsrat gewählt, wo er die Unterrichtsdirektion übernimmt.
1935 zieht er in den Ständerat ein, den er zehn Jahre später präsidiert. Bei den Gesamterneuerungswahlen für den Freiburger Staatsrat im Dezember 1946 wird er nicht wiedergewählt. Wenige Monate später muss er sich aus dem Ständerat zurückziehen. Nach vierzehn Jahren Urlaub als Professor nimmt er 1947 diese Tätigkeit wieder auf. 1950 wird er vom Grossen Rat, der damals Wahlbehörde für den Ständerat war, aufs neue als Freiburger Vertreter in die Kleine Kammer unter der Bundeskuppel gewählt.

Pillers Hauptwerk: Der «zweite Gründer» der Universität Freiburg

Professor Peter Jäggi (1909-1975) fasste seinerzeit die Tätigkeit des Verstorbenen in Beruf und Magistratur wie folgt zusammen: «35 Jahre währte … seine öffentliche Wirksamkeit: Zuerst sieben Jahre Professor, dann sieben Jahre Bundesrichter, dann zweimal sieben Jahre Staatsrat, zuletzt wieder sieben Jahre Professor», eine «Laufbahn mit Auf- und Abstiegen, aber eine einzigartige Laufbahn, und immer auf verantwortungsvollem Posten.»

Joseph Piller war als Hochschullehrer ein begnadeter Dozent, als Bundesrichter ein Jurist von Format, als Politiker von tiefen Überzeugungen getragen und ganz allgemein ein kluger und konsequenter Realisator. Sein grösstes bleibendes Verdienst ist indessen, was er für die Universität Freiburg geleistet hat. Zu Recht wird er denn auch – nach Georges Python, dem (ersten) Gründer der Universität – zweiter Gründer der Universität genannt (so auch schon in der Gedächtnisfeier der Universität durch Bundesrichter und Professor Antoine Favre).
Von seiner Tätigkeit als Dozent abgesehen, hat Joseph Piller denn auch zunächst im Rahmen des Hochschulvereins Freiburg und alsdann als Unterrichtsdirektor des Kantons die Schlüsselrolle gespielt für den Ausbau der Universität, der mit der Einweihung der neuen Gebäude in Miséricorde im Jahre 1941 seinen krönenden Abschluss fand.

Schon als junger Professor war Joseph Piller 1920 in Bürglen in den Vorstand des Hochschulvereins gewählt worden, «dessen Einfluss und Tätigkeit sofort bestimmend wurden und die Rolle ahnen liessen, die er später als Präsident des Vorstandes und als Erziehungsdirektor … spielen sollte» (so Jean-Claude Gauthier in seiner Broschüre zur Geschichte des Hochschulvereins).
Im Jahre 1927 starb Georges Python, der (erste) Gründer der Universität. Der damalige Präsident des Hochschulvereins, Ernest Perrier, folgte ihm im Amt als Erziehungsdirektor. Was nun geschah, hält Jean-Claude Gauthier mit folgenden Worten fest: «Die Aufgabe des Hochschulvereinspräsidenten wurde nun von Joseph Piller übernommen. Er sollte sie über die Dauer eines Vierteljahrhunderts hinweg erfüllen und die Hauptanliegen des Vereins verwirklichen, indem er den Hochschulverein zum Promotor der Erweiterung der Bauten für die Naturwissenschaftliche Fakultät und der Errichtung eines Gebäudes für die Geisteswissenschaften machte, die seit 1889 notdürftig in den Gebäuden des Lyzeums untergebracht waren.» Auch als Bundesrichter vergass Joseph Piller nach den Worten von Professor Leonhard Weber nicht, «mit gewohnter, vielleicht sogar vermehrter Liebe für seine Universität zu sorgen».
Als dann – gemäss Prof. Weber – «Staatsrat Perrier seiner Berufung zum benediktinischen Ordensideal folgte, wurde Piller im Vorfrühling 1933 in die freiburgische Regierung gewählt und mit der Leitung des Unterrichtswesens betraut. Alle Welt wusste um das finanzielle Opfer, das er für Heimat und Universität brachte.» Als Erziehungsdirektor hat Joseph Piller – so Prof. Jäggi – «das gesamte Schulwesen seines Kantons gefördert, insbesondere die Lehrerbildung». Er stand nun aber auch an der Schlüsselstelle und war dort die treibende Kraft für den dringend notwendigen räumlichen Ausbau der Universität. Der Hochschulverein als solcher, den er nach wie vor präsidierte, konnte den Bau nicht übernehmen. So wurde denn eine Baustiftung errichtet, die mit Piller als Präsident diese Aufgaben übernehmen sollte.
Die Ergebnisse dieses Wirkens waren zunächst dringend nötige neue Bauten für die Mathematisch-naturwissenschaftliche Fakultät, vor allem aber die neue «Cité Universitaire» für die Theologische, Juristische und Philosophische Fakultät im Herzen der Stadt. Deren Grundsteinlegung fand am 24. Juli 1939, unmittelbar vor Ausbruch des Zweiten Weltkriegs, die feierliche Einweihung am 20. Juli 1941 statt. Prof. Leonhard Weber hielt hierzu fest: «Pillers Werk erfuhr dabei eine öffentliche Rechtfertigung, wie sie ihm nachher höchstens durch die Erfahrungen der täglich wachsenden Teuerung – wären die Bauten nach Kriegsschluss noch möglich gewesen? – und posthum durch die ehrliche Volkstrauer bei der Beerdigung zuteil wurde.»

Der Hochschullehrer

Mit 29 Jahren schon hat Joseph Piller seine Tätigkeit als Hochschullehrer begonnen, zunächst als ausserordentlicher, von 1924 an als ordentlicher Professor. Von 1933 bis 1947 war er beurlaubt. Von 1947 an bis zu seinem Tode übte er erneut diesen Beruf aus. Laut Universitätsgeschichte umfasste sein riesiger Lehrauftrag jeweils öffentliches Recht schlechthin, Bundesstaatsrecht und Verwaltungsrecht, zu bestimmten Zeiten aber auch Kirchenrecht, Zivil- und Strafprozessrecht. Der Titel seiner Dissertation im Internationalen Privatrecht lautete: «La condition juridique des Suisses à l’é

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