Ein Leserbrief zum Artikel «Rückzahlung der Sozialhilfe soll gelockert werden», FN vom 22. Dezember
Was die geforderte Rückzahlung von Sozialhilfegeldern angeht, muss da ganz genau unterschieden werden, ob eine Bezügerin oder ein Bezüger eine sehr grosse Erbschaft oder einen enormen Gewinn in einer Lotterie gemacht hatte, damit er nun ein normales, selbst finanziertes Leben führen kann. Andernfalls macht dies keinen Sinn, da er kurze Zeit später wieder auf finanzielle Unterstützung angewiesen wäre.
Gerhard Bieri, Cugy
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