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Zusätzliche Millionen für Prämienverbilligungen

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Wer weniger als 63’000 Franken anrechenbares Haushaltseinkommen hat, darf ab 2022 mit Prämienverbilligungen rechnen. Der Staatsrat erhöht die Grenze für den Anspruch.

Der Staatsrat macht gewissen Freiburger Ehepaaren, egal, ob sie Kinder haben oder nicht, ein Vorweihnachtsgeschenk. Einige haben neu Anspruch auf eine Verbilligung der monatlichen Prämien für die obligatorische Krankenversicherung. Das gilt auch für eingetragene Partnerschaften. Wie der Staatsrat vorrechnet, kommt derzeit etwa jede und jeder Vierte im Kanton in den Genuss einer solchen Verbilligung. Diese richtet sich nach dem Einkommen.

Ab 2022 werden Verbilligungen bei bis zu 63‘000 Franken Einkommen ausbezahlt. Bisher lag diese Grenze bei 59‘000 Franken. Sie wird um 14‘000 Franken pro Kind erhöht. Je nach Situation kann eine Familie durch die Erhöhung dieser Grenze laut einer Mitteilung im Vergleich zum Vorjahr mehrere Hundert Franken sparen. Der Staatsrat schätzt, dass der Kanton so insgesamt 10‘000 weitere Haushalte mit zusätzlichen 4 Millionen Franken unterstützen kann.

Relative Ungleichheit

Der Staatsrat begründet seinen Schritt damit, dass aktuell Paar-Haushalte – seien sie mit oder ohne Kinder – in Bezug auf Krankenkassenprämien tendenziell benachteiligt sind, erläutert Hans Jürg Herren, Direktor der kantonalen Sozialversicherungsanstalt, auf Anfrage. Während in einem Modell des BAG ein «Modell-Paar» ohne Kinder bis zu 18,5 Prozent seines anrechenbaren Einkommens für die Begleichung von Krankenkassenprämien hergibt, bezahlen viele Alleinstehende mit zwei Kindern dank Verbilligungen im Schnitt weniger als 10 Prozent für Prämien.

Insgesamt gibt der Kanton Freiburg gemäss Voranschlag 2022 gegen 185 Millionen Franken für Prämienverbilligungen aus. Die Beiträge kommen fast 90‘000 Personen zugute.

Auch online möglich

Die kantonale Ausgleichskasse ist für die Umsetzung der Prämienverbilligung zuständig. Berechnet wird der Anspruch für 2022 aufgrund der Steuerveranlagung 2020. Wer schon Prämienverbilligungen erhält, bekommt automatisch einen Entscheid des Amts. Wer Anspruch auf eine Prämienverbilligung haben könnte, wird rechtzeitig informiert und erhält ein Formular. Ab diesem Jahr können mögliche Berechtigte einen Online-Antrag per QR-Code und persönlichem Login auf dem Formular stellen. Es ist weiterhin auch möglich, einen Antrag auf Papier einzureichen.

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