Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

«Zusätzliche Forderungen sind jetzt verfrüht»

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

CVP-Nationalrätin Christine Bulliard-Marbach

Unternehmen, die wiederholt Frauen und Männern für dieselbe Arbeit unterschiedliche Löhne zahlen, sollen mit einer Busse von bis zu 40 000 Franken sanktioniert werden oder auf einer öffentlichen schwarzen Liste landen. Das fordert die SP in zwei parlamentarischen Initiativen, die heute im Nationalrat behandelt werden. Braucht es diese Sanktionen im Gleichstellungsgesetz?

Ich kann diese Forderung verstehen. Doch das revidierte Gleichstellungsgesetz ist erst im Juli dieses Jahres in Kraft getreten. Unternehmen, die 100 oder mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigen, müssen nun eine erste Lohngleichheitsanalyse durchführen und später ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie gegebenenfalls ihre Aktionäre über die Ergebnisse informieren. Das sollten wir abwarten und 2023 Bilanz ziehen. Dann hätten wir Ansatzpunkte, um einen Schritt weiter zu gehen. Jetzt mit zusätzlichen Forderungen zu kommen, ist verfrüht.

Ein Gesetz ohne Sanktionsmöglichkeiten ist ein Papiertiger. Wie kann erreicht werden, dass Unternehmen das Gleichstellungsgesetz einhalten?

Allgemein sagt man, dass ohne Sanktionen nichts verändert wird. Doch viele Arbeitgeber können schon heute zeigen, dass sie die Forderung der Lohngleichheit erfüllen. Und diese Lohngleichheit finde ich wichtig. Aber man darf nicht vergessen, unter welchen Umständen das revidierte Gleichstellungsgesetz angenommen wurde.

Was meinen Sie damit?

Die Revision des Gleichstellungsgesetzes war keine Selbstverständlichkeit und ist der bestmögliche Kompromiss. Die Diskussionen waren sehr schwierig. Das Parlament hatte in der letzten Legislatur mehr bürgerliche Mitglieder als heute. In der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur musste ich als Präsidentin sogar den Stichentscheid fällen. Es ist gut, dass die Lohn-gleichheit den Weg ins Gesetz geschafft hat. Nun müssen wir dessen Wirkung genau beo-bachten, denn der Verfassungsgrundsatz «Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit» muss unbedingt verwirklicht werden.

jmw/Bild ce/a

 

 

Kommentar (0)

Schreiben Sie einen Kommentar. Stornieren.

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht. Die Pflichtfelder sind mit * markiert.

Meistgelesen

Mehr zum Thema