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Zwei junge Männer überfielen Tankstelle: Freiheitsstrafen auf Bewährung

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Ein Tankstellenmitarbeiter und ein Komplize haben im letzten Jahr eine Tankstelle ausgeraubt. Nun hat sie die Staatsanwaltschaft zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. 

Er arbeitete zur Probe bei einer Tankstelle im Glanebezirk – und raubte diese aus. Ein junger Mann und sein Komplize gelangten im vergangenen Mai durch eine Hintertür in den Tankstellenshop, wie aus den Strafbefehlen gegen die beiden hervorgeht. Danach brachen sie die Tür zum Büro des Shops auf. Die Tankstellenbetreiber erstatteten noch am Tag des Einbruchs Anzeige und gaben an, dass 10´000 Franken gestohlen worden seien.

Die Polizei konnte am Tatort Schuhsohlenabdrücke feststellen. In der folgenden Untersuchung erhärtete sich der Verdacht gegen den Tankstellenmitarbeiter. Im September nahm die Polizei ihn vorläufig fest und konfiszierte sein Handy sowie vier Paar Schuhe – zum Abgleich mit den Sohlenabdrücken. Im Polizeiverhör gab der junge Mann zu, dass der Einbruch seine Idee gewesen sei und er diesen begangen habe. Ein Bekannter habe dabei Wache gestanden.

Der junge Mann sagte, er habe rund 4300 Franken erbeutet; zudem habe er drei oder vier Stangen Zigaretten mitgehen lassen. Den Geldbetrag teilte er mit seinem Komplizen hälftig auf, die Zigaretten rauchte er selbst oder verkaufte sie. Den Namen seines Komplizen wollte der junge Mann nicht verraten, doch die Polizei fand ihn nach der Analyse des Mobiltelefons heraus.

Komplize stellt sich

Der Komplize stellte sich einige Tage später der Polizei. Bei der Durchsuchung seines Zuhauses konfiszierte die Polizei sein Mobiltelefon sowie drei Paar Schuhe. Der Komplize gab zu, beim Einbruch beteiligt gewesen zu sein und Wache gehalten zu haben.

Die Freiburger Staatsanwaltschaft verurteilte die beiden nun per Strafbefehl wegen Diebstahls, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch. Beide erhalten je eine bedingte Freiheitsstrafe von 60 Tagen mit einer Bewährungsfrist von drei Jahren. Zudem müssen sie Gebühren, Auslagen und Dossierkosten von je 616,50 Franken bezahlen.

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