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Der Ball liegt bei den Juristen

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Auf diesen Bescheid hat der Verband des Personals öffentlicher Dienste (VPOD) lange gewartet. Nun ist klar: Die Freiburger Regierung ist nicht bereit, der seit 2013 geltenden Regelung über Kompensation von Nachtarbeit zusätzlich eine rückwirkende Gültigkeit zu gewähren.

Dies hat der Staatsrat der Gewerkschaft kürzlich schriftlich mitgeteilt, wie VPOD-Sekretär Gaétan Zurkinden gegenüber den FN sagt. Beim Schreiben handelt es sich um den Entscheid auf einen Rekurs von 40 Angestellten des öffentlichen Dienstes, die sich nicht mit der 2013 eingeführten Regelung zufriedengeben wollten, dass Nachtarbeit mit einem Zeitzuschlag von 15 Prozent kompensiert wird. Sie forderten zusätzlich eine rückwirkende Auszahlung für Nachtarbeit, die sie vorher ohne Kompensation geleistet hatten. Die Forderungen reichen bis ins Jahr 2006 zurück. Claudia Lauper, Sprecherin der Gesundheitsdirektion, bestätigt den ablehnenden Entscheid des Staatsrats.

Bis ans Bundesgericht?

Somit wird der Rekurs nun zu einem Fall fürs Kantonsgericht. Betroffen sind 25 Angestellte des Freiburger Spitals und 15 des Freiburger Netzwerks für psychische Gesundheit.

Gewerkschaftssekretär Zurkinden sagt, die Gewerkschaft hätte mit den Rekurrierenden bereits Kontakt aufgenommen. Gemeinsam hätten sie den Entscheid gefällt, beim Kantonsgericht Rekurs einzureichen. Der VPOD hat einen Anwalt beauftragt, diesen Schritt bis zum Ablauf der Rekursfrist am 9. Juli zu tun.

Für Zurkinden ist somit klar, dass sich eine endgültige Lösung weiter hinauszögern wird: «Es wird wohl vor Bundesgericht enden.» Der staatsrätliche Bescheid gegen ei- ne rückwirkende Auszahlung stütze sich im Wesentlichen auf drei Punkte, wie Zurkinden sagt: Die Kompensation habe zum Ziel, die zusätzliche Belastung der Nachtarbeit durch mehr Freizeit zu kompensieren, was durch eine Auszahlung nicht möglich sei; der Personalverband des Staatspersonals Fede sei mit der Abmachung einverstanden gewesen; für eine rückwirkende Regelung sei es zu spät.

Gemäss Zurkinden sei aber eine rückwirkende Gültigkeit von fünf Jahren in der Bundesgesetzgebung verankert. Diese fünf Jahre sind nach Ansicht der Rekurrierenden bis 2010 anzuwenden, als in einem ersten Kompromiss eine Kompensation von 10 Prozent ausgehandelt wurde.

Auf Gewerkschaftsseite rechnet man, dass eine rückwirkende Auszahlung für die 40 rekurrierenden Staatsangestellten den Kanton 1 bis 1,5 Millionen Franken kosten würde. Erhalten diese von den Gerichten Recht, stellt sich die Frage, ob eine rückwirkende Abgeltung dann nicht auf sämtliche Staatsangestellte mit Nachtarbeit anzuwenden wäre. Dies würde nebst dem Gesundheits- und Pflegepersonal auch die Kantonspolizei, Strafvollzugsbeamte oder den Strassen- und Brückendienst betreffen. 700 bis 800 Personen, wie Zurkinden schätzt. Hochgerechnet kann dies einen Betrag von 20 bis 30 Millionen Franken ausmachen. Die Gerichte werden sich vorderhand mit den vorliegenden Einsprachen befassen müssen. Der Entscheid über eine allgemeine Anwendbarkeit läge wieder beim Staatsrat.

Zum angekündigten Rekurs vor Gericht könne sich der Staatsrat noch nicht äussern, da er noch keine Kenntnis davon habe, sagt Claudia Lauper.

Chronologie

Diskussionen seit sechs Jahren

Diskussionen um eine Entschädigung des Freiburger Staatspersonals für Nachtarbeit begannen 2009. Die Gewerkschaften forderten 20 Prozent mehr Freizeit. Zuerst gewährte der Staatsrat 10 Prozent Zeitzuschlag für Arbeit ab 23 Uhr. 2013 wurde die Kompensation auf 15 Prozent erhöht, und für 2014 wurden finanzielle Entschädigungen in den Finanzplan aufgenommen. Die Frage der rückwirkenden Abgeltung blieb ausgeklammert.uh

Lesen Sie auch das Interview zum Abschied von Gewerkschafter Pierre Duffour

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